Vertragsverhandlungen unter falschem Namen strafbar?
Hallo,
ich bin nicht ganz so stark beim verhandeln, bzw. beim "nein" sagen. Das wurde mir früher immer zum Problem, ich kann Leuten die mir was verkaufen wollen, nach einer Zeit nicht mehr sagen "ich möchte das doch nicht, danke dass Sie mich ne halbe Stunde umsonst beraten haben". Aus diesem Grund trete ich online fast immer mit falschem (ausgedachten) Namen und Telefonnummer auf, wenn ich vorhabe etwas zu kaufen mich aber noch informieren will. Weil ich dann zur Not immer für mich selbst sagen kann: Die Person gibts nicht, Du musst nichts unterschreiben, brich einfach den Kontakt ab, niemand wird Dich mehr belästigen.
Ich betrüge oder schade da niemandem wirklich bei. Also ich kaufe nicht irgendwas unter falschem Namen und bezahle die Rechnung dann nicht oder sowas. Das würde ich nicht tun.
Nun habe ich mich die letzten Tage nach einem Auto umgesehen bei einem Onlinehändler der auch etwas weiter weg ist. Und wollte mich erstmal "unverbindlich" informieren und schonmal vorab ungefähre Vertragskonditionen aushandeln (Zahlungsweise, Ratenzahlung, etc. pp.) Schlussendlich habe ich mich dann aber doch umentschieden. Ich habe ja noch keinen Vertrag unterschrieben und sagte von Anfang an, ich überlege es mir und teile dann mit ob ich das Auto nehme oder nicht. Nachdem ich es nicht genommen habe, schrieb mir der Händler plötzlich auf meine echte Mail-Adresse (keine Ahnung wo er die her hat, die hab ich nirgends angegeben) und sagte mir, er wusste das von Anfang an und ob noch etwas zu sagen habe, bevor er rechtliche Schritte einleiten würde.
Jetzt frage ich mich, was für rechtliche Schritte? Ich habe doch "nur" einen falschen Namen benutzt, kein Vertrag unterschrieben oder gesagt "ich kaufe das definitiv". Ich hab schon gegooglt, Betrug ist das für mich nicht und meinen echten Namen muss ich angeblich nur bei Behörden angeben, Urkunden habe ich auch nicht gefälscht.
Was könnte nun auf mich zukommen?
3 Antworten
Er kann dir gar nichts anhaben. Du hast nichts gemacht. Keinen Vertrag unterschrieben nichts. Der Mann will dich nur einschüchtern
Genau dass ist ja auch mein Problem, warum ich das so mache. Weil ich dann immer n schlechtes Gewissen habe dem jetzt zu sagen "ne, sorry, ich will das doch nicht kaufen".
Sich als jemand anders auszugeben, ist immer bedenklich.
In Deinem Fall, solltest Du unbedingt eine Liste machen, aus der für Dich schon während eines informativen Beratungsgesprächs, Möglichkeiten da sind um aussteigen zu können.
Mit dem falschen Namen ist ganz blöd, kannst höchstens noch sagen, das Du Dich im Namen eines Bekannten ohne eigene E-Mail-Adresse erkundigt hast. - Auch wenn das bedenklich ist, rechtliche Folgen kann das für Dich kaum haben.
Wenn Du eine E-Mail abschickst, steht auch die Absenderadresse im "Briefkopf".
Naja, die E-Mail habe ich extra dafür angelegt und der E-Mail-Name ist auf den ausgedachten Namen, nicht auf meinen echten Namen und hat auch nichts mit meiner echten Mail-Adresse zu tun.
Du sagst es ist bedenklich unter falschem Namen. Muss ich denn nun mit irgendwas rechnen? Ich wüsste nicht, dass ich was verbrochen habe. Im Grunde habe ich nur unter falschem Namen verhandelt, nichts gekauft oder unterschrieben.
§ 263 StGB
Gute Verkäufer binden ihre potentiellen Kunden immer so an sich, dass sie hinterher ein schlechtes Gewissen haben, wenn sie dem armen Kerl, doch nichts abkaufen. - Diese Drohung ist schon grenzwertig, und wird auch ohne Folgen bleiben. Einen falschen Namen zu verwenden, ist trotzdem nicht richtig und kann an anderer Stelle schlimmer ausgehen.