Vertragliche Arbeitszeiten kollidieren mit den Öffnungszeiten. Müssen die Überstunden geleistet werden?
Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage bezüglich Arbeitszeiten. Die Arbeitsverträge in unserem Betrieb sind auf 40 Stunden begrenzt. Allerdings sind die Öffnungszeiten länger angesetzt so das jeder Arbeitnehmer eine 48 Stunden Woche ganzjährig leisten muss. Es gibt nicht genug Personal um Überstunden zu verhindern, ebenso kein Personal um die entstandenen Stunden auszugleichen.
Meine Frage wäre ob es rechtens ist von uns die Leistung der Überstunden zu fordern ohne das eine vertragliche Vereinbarung existiert? Meines Erachtens steht hier der Arbeitgeber in einer Bringschuld und muss für ausreichendes Personal sorgen damit eine geregelter Betrieb gewährleistet ist. Eine weitere Frage wäre ob es möglich ist die Arbeit niederzulegen wenn die vertragliche Arbeitszeit erreicht ist, auch wenn der Laden längere Öffnungszeiten besitzt?
Ich bedanke mich vorab für ein Feedback.
Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
muss für ausreichendes Personal sorgen damit eine geregelter Betrieb gewährleistet ist
so ist es
Dauerhafte Überstunden über längere Zeiträume (wie hier ein Jahr) können grundsätzlich eine stillschweigende Vertragsveränderung der Arbeitszeit darstellen.
Das ist ein beliebtes Mittel, um Geld zu sparen - die Lohnfortzahlung bei Urlaub wird i. d. R. an Hand der vertraglichen Stunden geleistet - dann würden nur 40 Stunden bezahlt statt 48 Stunden - eine stillschweigende Veränderung der Arbeitszeit kann daher dazu führen, daß die Lohnfortzahlung im Urlaubsfall mit 48 Std. bezahlt werden muß.
Arbeitsniederlegungen sind tabu - dauerhafte Überstunden braucht aber auch niemand zu machen - das würde dann spätestens ein Arbeitsgericht klären...
Man sollte sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen - wenn mehrere MA betroffen sind, kann sich ja einer beraten lassen und man teilt sich die Kosten des Anwalts.
Oder bei einer Gewerkschaft, sofern jemand Mitglied ist.
Was sagen denn Betriebsrat und Gewerkschaft dazu?
Die existieren leider nicht. Wir sind auch an keine Tarife gebunden. Wir besitzen einen Arbeitsvertrag mit 40 Stunden. Ebenso werden im Vertrag keine Überstunden erwähnt.