Versteuerung von bezahlten Online Umfragen?

4 Antworten

Beim dualen Studium bist du ja in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung und hier ist nur ein 450-Euro-Minijob erlaubt laut minijob-zentrale.de:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html

wie z.B.: Hat Ihr Minijobber eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er daneben nur einen 450-Euro-Minijob ausüben. Nimmt er später noch einen oder mehrere 450-Euro-Jobs auf, werden diese mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung in der Regel versicherungspflichtig.

nuvolebianche 
Fragesteller
 03.05.2018, 15:35

Ja genau, aber zählen solche Online Umfragen wirklich als Minijob?

siola55  03.05.2018, 20:00
@nuvolebianche

Schau mal hier in klicktipps.de, was für Möglichkeiten für einen Nebenerwerb möglich sind: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php#abgr

Letzter Absatz hierzu: Fast alles an Tätigkeiten und Dienstleistungen, was bis hierher nicht aufgezählt wurde muss als Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit angemeldet und ausgeführt werden (§15, Absatz 2 Einkommensteuergesetz).

Es müssen die jeweils zuständigen Vorschriften beachtet werden.

nuvolebianche 
Fragesteller
 03.05.2018, 20:54
@siola55

Vielen Dank für den Link!

Zählen solche Umfragen aber nicht unter den 5. Punkt „einmalige Nebentätigkeit in geringem Umfang“?

Das mit den 410€ Freibetrag stand nämlich auch schon in einem anderen Link in den Kommentaren, in dem es explizit um solche Umfragen ging.

siola55  04.05.2018, 01:57
@nuvolebianche
Nun möchte ich gerne noch an bezahlten Online Umfragen teilnehmen.

Ist wohl keine einmalige Nebentätigkeit... und dies mit den 410€ ist ein Jahresfreibetrag, kein monatlicher! Ein Gewerbe mußt du trotzdem anmelden!

Ein solcher Nebenjob kann grundsätzlich nicht als Minijob betrachtet werden, denn dazu müsste Dich der entsprechende "Arbeitgeber" bei der Knappschaft anmelden.

http://marktforschung-portal.de/bezahlte-umfragen-versteuern/

nuvolebianche 
Fragesteller
 03.05.2018, 14:57

Danke für deine Antwort! Den Artikel hatte ich auch gelesen, ich war mir nur nicht sicher, ob eben ein Minijob in den Freibetrag von 410€ miteinwirkt.

ich habe das schon ewig und melde das nirgends, 400 Euro im Jahr sind ja eh frei und da kommt man niemals drüber. Man erhält meist ja nur Gutscheine als Aufwandsentschädigung (kein Gehalt) auch für Strom- und Computerkosten.

siola55  04.05.2018, 07:09

Ein Gewerbe im Nebenerwerb müßte trotz Freibetrag von aktuell 410€ im Jahr angemeldet werden bei der Stadt!

Näheres siehe in dem Link hier: https://www.starting-up.de/gruenden/nebenerwerbsgruendung/nebengewerbe-anmelden-darauf-muessen-sie-achten.html

wie z.B.: Gewerbetreibende

Personen, die keine Freiberufler sind, müssen ein Gewerbe anmelden. Dabei gilt die Anzeigepflicht nach § 14 GewO (Gewerbeordnung). Die Anmeldung muss unverzüglich geschehen, als Richtwert gelten hier 14 Tage nach Beginn. In der Regel muss das Formular GewA1 ausgefüllt werden. Dies kann schriftlich, persönlich oder in einigen Gemeinden elektronisch erfolgen. 

Die Anmeldung des Gewerbes kostet circa 20 €, unabhängig davon, ob Sie ein Haupt- oder Nebengewerbe anmelden. Auf der Seite der Gewerbeanmeldung geben Sie an, dass Sie ein Haupt- oder Nebengewerbe anmelden möchten und teilen den Zweck des Gewerbes mit. Das Gewerbeamt informiert daraufhin das Finanzamt und die zuständige Industrie- und Handelskammer. Das Finanzamt schickt Ihnen dann einen steuerlicher Erfassungsbogen, den Sie ausfüllen müssen.

usw.

Für solche "Einnahmen" müsstest du erst mal ein Gewerbe anmelden.

nuvolebianche 
Fragesteller
 03.05.2018, 14:56

An solchen Umfragen kann jede Privatperson teilnehmen, da geht es zum Beispiel um Meinungsumfragen oder Nutzerverhalten. Das ist eine ganz gängige Art des Nebenverdienstes unter Studenten zum Beispiel.

DerHans  03.05.2018, 16:27
@nuvolebianche

Teilnehmen, und daran Geld verdienen, sind aber zwei verschiedene Paar Schuhe.

nuvolebianche 
Fragesteller
 03.05.2018, 16:42
@DerHans

In dem Fall aber beides kein Problem. Pro teilgenommener Umfrage bekommt man Punkte gutgeschrieben, die dann in Gutscheine umgewandelt oder per Paypal ausbezahlt werden können.

DerHans  03.05.2018, 17:37
@nuvolebianche

Bis da dann ein steuerpflichtiger Betrag zusammen kommt, musst du aber mehrere Jahre immer die gleichen Umfragen machen.

Was soll denn eine Umfrage für den Auftraggeber bringen, wenn er die Probanden bezahlen muss?

nuvolebianche 
Fragesteller
 03.05.2018, 20:49
@DerHans

Ja das schon, aber da ich ja bereits einen 450€ Job habe, frage ich mich, ob die 450€ und die Beträge der Umfragen quasi zusammengerechnet werden, und ich damit über den steuerfreien Beitrag komme (da man mit einer Festanstellung lediglich einen steuerfreien Minijob ausführen darf) oder ob das gesondert gehandhabt wird.

Verschiedene Unternehmen beauftragen Marktforschungsinstitute, diese Umfragen an Testnutzern durchzuführen, um beispielsweise ihr Angebot aufgrund der Aussagen verbessern zu können. Und es werden nur Minibeträge pro Umfrage ausbezahlt, ist also für die Unternehmen schon rentabel, wenn sie langfristig eine größere Kundenzufriedenheit erreichen :-)

siola55  04.05.2018, 02:00
@nuvolebianche
Ja das schon, aber da ich ja bereits einen 450€ Job habe, frage ich mich, ob die 450€ und die Beträge der Umfragen quasi zusammengerechnet werden, ...

Du darfst aber nur einen Minijob ausüben - da wird nichts zusammengerechnet!!!