Versteuerung vom Warenbestand bei Billanzierung?

2 Antworten

Beim Übergang von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zur Bilanzierung gibt es bestimmte Übergangskorrekturen. Dazu gehört auch der Warenbestand zu Beginn der Bilanzierung. Es sind aber noch weitere Bilanzposten zu berücksichtigen.

Aber ein Steuersatz von 50 %? Den gibt es in Deutschland nicht.

Und falls Du die Gewerbesteuer auch in die Berechnung einbeziehst: Die Gewerbesteuer mindert die Einkommensteuer.

Hast Du einen Steuerberater? Der wird die Übergangskorrektur richtig ausrechen.

Und dann wird der Dir auch sicher sagen, dass nach R 4.6 Abs. 1 Satzz 4 EStR der Übergangsgewinn maximal auf das Jahr des Übergangs und die folgenden beiden Jahre verteilt werden kann.

Bei Übergang von der Gewinnermittlung nach § 4(3) EStG zu § 4 (1) EStG ist ein etwaiger Übergangsgewinn, sofern er denn entsteht, auf mehrere Jahre zu verteilen. Damit wird die Besteuerung kaum verändert. Steuersätze von 50% sind schon lange nur noch eine Fiktion. So ein Wechsel der Gewinnermittlungsart kann auch von Vorteil sein. Denke dabei mal an Verbindlichkeiten und Rückstellungen. Meist ist alles halb so wild wie gedacht! :-)