Verspätung Bahn - Arbeitszeit?

7 Antworten

Muss ich die verlorene Arbeitszeit nacharbeiten?

Entweder die Zeit nacharbeiten oder für die fehlende Zeit Lohnabzug.

Selbstverständlich kannst Du nichts für die Verspätung der Bahn. Der AG ist daran aber auch nicht schuld, weshalb sollte er dann die fehlende Zeit bezahlen?

Es ist nun mal so, dass jeder AN selbst verantwortlich ist, pünktlich am Arbeitsplatz zu sein. Dass Du hier kein Verschulden hast, spielt aber keine Rolle. Denk doch mal an die vielen AN die z.B. im Winter wegen Schnee, Glätte, Unfällen unterwegs etc. nicht rechtzeitig bei der Arbeit sind. Auch wenn Busse und Bahnen streiken muss jeder AN sehen wie er zu seinem Betrieb kommt. 

Hallo1991du 
Fragesteller
 17.04.2015, 19:32

Bei nem streik ist das ja ok weil man sich darauf einstellen kann ggf. Eine Verbindung raussuchen die nicht bestreikt wird. Aber bei verspätung die ich nicht vorhersehen kann? Ich kann nix dafür wenn der letzte Waggon streikt....... ;-)

Hexle2  17.04.2015, 19:38
@Hallo1991du

Sorry, ich kann Dir dazu nichts anderes schreiben. Die Rechtslage ist nun mal die, dass ein AN selbst verantwortlich ist, dass er pünktlich zur Arbeit kommt.

Klar kannst Du nichts dafür aber was soll Dein AG dafür können? Genau, der AG kann so wenig dafür wie Du. Warum soll er dann Arbeitszeit bezahlen, die nicht gearbeitet wurde? Hier verstehe ich Deine Logik nicht.

Du bist selber für die Verspätung verantwortlich und musst diese Zeit "nacharbeiten" ("hättest ja einen Zug früher nehmen können"). Lediglich die Deutsche Bahn könnte zu einem finanziellen Ersatz aufgefordert werden, das aber nach geltenden Recht erst nach einer längeren Verspätung möglich ist.

Hallo1991du 
Fragesteller
 17.04.2015, 19:28

Wie bitte? Ich bin dafür verantwortlich das die sch... bahn net fährt? Bitte das kanns doch net sein. Wird denn der Arbeitnehmer für alles verantwortlich gemacht? Lächerlich wegen einer halben Stunde. ...

faiblesse  17.04.2015, 21:56

>Wie bitte? Ich bin dafür verantwortlich das die sch... bahn net fährt nein. Aber Du bist verantwortlich pünktlich an deinem Arbeitsplatz zu erscheinen. Wie du das machst, ist deine Sache. Das ist Bestandteil deines Arbeitsvertrags.

Natürlich musst Du die Arbeitszeit nachholen. Mit Verspätungen der Bahn oder Staus beim Autofahren ist zu rechnen, auch wenn sie nur selten vorkommen sollten.

weiß niemand definitiv. denn wir kennen den job nicht . Die Fehlzeit wird nicht gezahlt , logisch ?

Hallo1991du 
Fragesteller
 16.04.2015, 22:59

Ich weiß das das nicht gezahlt wird das war nicht die Frage.

Kuestenflieger  16.04.2015, 23:02
@Hallo1991du

Dann greift der erste Teil . Produktion , Verwaltung , Hilfsjob, Privat , ÖffentlicherDienst ? Stunden lohn -Festvergütung ??????

Gute Nacht .

Hallo1991du 
Fragesteller
 16.04.2015, 23:03
@Kuestenflieger

Verwaltung bei einem großen Lebensmittel-Discounter, Stundenlohn

Das Leben ist nicht fair, man muss so einiges ausbaden wofür man nichts kann. Den meisten Arbeitgebern ist es schnurz warum du zu spät bist, und in der Regel wird nicht gearbeitete Arbeit auch nicht bezahlt.

Hallo1991du 
Fragesteller
 16.04.2015, 23:06

Ich hab kein Bock das nachzuarbeiten sitze Tag für Tag schon bis 17 Uhr im Büro, nur um mir dann anhören zu müssen "Eine Übernahme ist leider nicht möglich"(ist Zeitarbeit)