Versicherung für Fahrradträger auf Anhängerkupplung

2 Antworten

Fremdschaden ist über die KFZ-Haftpflichtversicherung gedeckt. Der Eigenschaden betr. Träger und Schaden an eigenem Fahrzeug normal über die Vollkaskoversicherung, aber da kommt es teils auch auf die genauen Umstände an (grobe Fahrlässigkeit etc.). Die Fahrräder würden bei dieser Konstellation aber nicht ersetzt.

Wenn der Fahrradträger, so wie vorgeschrieben, befestigt worden ist, dann gehört jeder Schaden, der durch den Gebrauch des Kfz mit Fahrradständer, zur Haftpflichtversicherung des Kfz. Dies für Schäden bei Dritten. Für das eigene Auto zahlt nur eine Vollkaskoversicherung.