Versehentlicher Diebstahl Rechtsfrage

20 Antworten

Zunächst mal gibt es keinen versehentlichen Diebstahl, da der Begriff Diebstahl die Absicht voraussetzt, was jedoch bei einem Versehen unmöglich wäre.

Du beziehst dich auf die fehlende Absicht zum Diebstahl. Wir alle kennen den genauen Hergang nicht. Prinzipiell ist es doch normal, dass man vor dem Verlassen des Gebäudes an der Kasse vorbeigeht und die Waren bezahlt. Wer also nun Ware mitnimmt und diese nicht bezahlt, dem kann durchaus Absicht unterstellt werden, da er vom normalen Verhalten abweicht.

Für die Beschäftigten im Einzelhandel gehören Diebstähle zum Tagesgeschäft. Dem Einzelhandel entstehen hierdurch jedes Jahr Verluste in Milliardenhöhe. Daher ist Ladendiebstahl nicht als Kavaliersdelikt anzusehen. Was glaubst du, wie oft bekommen die zu hören, dass der Erwischte sagt: "Ich habe vergessen zu bezahlen!" Jeden Tag aufs Neue behauptet das mindestens jeder Zweite.

Im Übrigen ist das eine gängige Masche, dass zwei Personen in den Laden gehen und einer nimmt was mit, was er offen in der Hand rausträgt. Kommt ihm jemand nach, entschuldigt man sich tausendmal und bezahlt die Ware selbstverständlich. Kommt niemand nach, wird die Ware einfach eingesteckt und die Sache ist gelaufen.

Die Fakten sehen nun mal so aus, dass du ohne zu bezahlen aus dem Haus gegangen bist. Deine Bezahlabsicht kann niemand beweisen und wird wohl tausendfach von Tätern hinterher erzählt. Als minderjährige hättest du überhaupt nicht unterschreiben dürfen. Die 50 Euro solltest du nicht überweisen, da die Kaufhäuser zu feige sind, diese Bearbeitungsgebühr einzuklagen.

Daran kannst Du nichts ändern und man kann auf einem Video nichts sehen ob es versehentlich war. Diebstahl ist Diebstahl.

kodi1123  03.02.2014, 02:21

Diebstahl ist Diebstahl.

In diesem Fall nicht.

player8472  18.10.2018, 18:06

§242 StGB

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafebestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

IN DER ABSICHT!!!!

Ja so gemein und kaltherzig ist man in Deutschland weil es nur noch das Geld wichtig ist. Wenn es keine Absicht war sollten die es verstehen und Du gibst das wieder her oder kaufst es und der Fall ist erledigt. Eine Anzeige sollte es nicht geben.

zeravaBerlin  03.02.2014, 00:59

Na dann, jetzt nehm ich mir halt immer überall Dinge mit, und wenn ich erwischt werde, sage ich einfach es ein Versehen. Und Schwupps passiert nichts! Glaubst du ehrlich so etwas funktioniert? :-)

Julianleon14  03.02.2014, 01:07
@zeravaBerlin

Sorry dann halt nicht, jeder Dieb wird eine Ausrede vorbringen doch der Detektiv glaubt keine. Dann werten sie es eben als Diebstahl und geben Hausverbot. Doch eine Anzeige lassen sie bei Jugendlichen meistens sein und die Ware war nicht teuer.

...leider ist man oft erst hinterher schlauer...

Ein Anwalt hätte dir empfohlen, gar nichts zu unterschreiben, keine Aussage zu machen und darauf zu bestehen, dass der Ladendetektiv die Polizei ruft. - Man darf dich nicht länger fest halten, als bis die Polizei da ist. Das setzt voraus, dass die Polizei auch wirklich "zeitnah" gerufen wird, sonst ist der Verantwortliche wegen Freiheitsberaubung dran.

Wenn die Polizei dann da ist, auch keine Aussage machen. "Ich sage nichts, ohne vorher mit einem Anwalt gesprochen zu haben" ist auf alles die richtige Antwort.