Verschwiegene Mängel beim Hauskauf - Nacherfüllung durch Verkäufer?

4 Antworten

Bin gespannt, was die Juristen nachher antworten.

Bei "gekauft wie gesehen" und der Sanierungsanmerkung sehe ich eher schwarz, zumal die Dachrinne auf jeden Fall zum Dach gehört. Der Hausverkäufer ist rechtlich verpflichtet, eine Immobilie ohne versteckte Mängel zu übergeben. Grundlage ist der Paragraf 433 Absatz 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Allerdings wird das durch die Anmerkung aufgehoben.

Ich würde aber auf jeden Fall mit einem FACH-Anwalt (nicht nur Immobilien- sondern z.B. Denkmalschutzerfahrung) einen anderen Ansatz wählen. Der hängt natürlich vom Zustand des restlichen Gebäudes ab:

Ein sogenannter "versteckter Mangel" (so etwas gibt es nur sehr selten) wird vermutlich nicht durchsetzbar sein. Ansatz wäre aber, ob ihr als Käufer damit hätte rechnen müssen, dass auch Wände durchnässt sind und sogar mit Schimmel behaftet, Das hängt - wie geschrieben - vom restlichen Zustand ab.

Ein sanierungsbedürftiges Dach bedeutet nicht zwangsläufig, dass es in der Vergangenheit reingeregnet hat und das nicht saniert wurde. Hier könnte die Aussage des Klempners helfen, um ggfs. in Richtung "bewusst verschwiegen" bzw. in Richtung Täuschung zu argumentieren.

Ich bleibe aber beim Rat: Fachanwalt für Baurecht im Denkmalschutz. Der hat mit solchen Themen mit Sicherheit ausreichend Erfahrung.

Ich hatte bei Sanierungen auch schon so einen Fall, aber da war die Fassade wirklich undicht und man musste mit solchen Schäden rechnen.

Viel Erfolg.

Hier liegt doch keine Täuschung vor. Schon gar keine arglistige.

Ihr habt nicht gefragt. Und sogar unterschrieben, dass es Probleme gibt und auf Grund dessen der Kaufpreis gemindert wird.

Was macht Ihr denn, wenn ein Silberfisch in der Küche erscheint?

Wenn Ihr nicht selbst konkreten Sachverstand besitzt, warum habt Ihr keinen Profi geholt, den ihr jetzt belangen könntet?

Ein Hauskauf ist doch einfacher als ein Kindergeburtstag. Bei letzterem darf nichts schiefgehen.

Ja, unbedingt. Ich weiß, ihr hättet das gerne anders... :-)

Bei dem Wort "Heizung" gehört ja auch nicht nur der Kessel dazu, sondern auch die Heizkörper.

Schwierig. Zum einen bezweifle ich, dass die marode Dachrinne alleinige Schuld an den Schimmelflecken ist, zum Dach gehört sie.

Ein marodes Dach allerdings kann durchaus auch feuchte Wände verursachen. Interessant wird noch was zu „und so weiter“ gehört?

Ihr benötigt meiner Meinung nach einen Fachmann, der zumindest beurteilen kann. ob dieser Schimmelfleck seit Sommer 17 entstanden sein könnte. Wenn der Herr Verkäufer hier nur eine neue Tapete drüber geklebt hat, ohne den Schimmel zu beseitigen, würde ich es zumindest mit dem versteckten Mängeln bzw. arglistiger Täuschung versuchen.

Aber letztendlich bleibt es auch eine Kostenfrage: Ihr benötigt den Anwalt, müsst Gutachter bestellen und bezahlen, mit dem Risiko, dass es nix bringt.