Verschrottung Auto bin nicht eigentümer

6 Antworten

Ruf einfach einen Schrotthändler an und lass es abholen...

Hallo, mein Ex hat sein abgemeldetes Auto in meiner Garage gelassen. Dort steht es seit jahren und gammelt vor sich hin. Auf meine aufforderungen das Auto abzuholen hat er nie reagiert.

Sehr praktisch.

Habe ich eine Chance das Auto entsorgen zu lassen?

Nein. Leider gar keine. Ohne Papiere, die Dich als Halter oder Eigentümer ausweisen, wird Dir das Fahrzeug niemand abnehmen und schon gar nicht verschrotten. Das wäre nämlich gleich in mehrfacher Hinsicht illegal (Diebstahl resp. Hehlerei und / oder illegale Müllentsorgung).

Anwalt aufsuchen, Halter zur Entsorgung auffordern lassen. Ansonsten einlagern und Geld einfordern (Klageweg).

Hallo

Setze ihm schriftlich eine Frist von 2 Wochen , dann rufst du den Schrottie und streichst 150-250€ ein und weg ist er

Gruß mike

FordPrefect  03.04.2013, 18:29

Keine Chance ohne Papiere / Eigentumsnachweis. Das wäre zudem Diebstahl. Oder glaubst Du, irgendjemand fasst ein Fahrzeug an, dessen angeblicher Verkäufer keinerlei Nachweis für den rechtmäßigen Besitz hat?

maikel196  03.04.2013, 20:51
@FordPrefect

Geht zu 100prozent , wird jeden Tag praktiziert !! Man zeichnet , das keine rechte dritter bestehen !! Und nach der Frist , kann sie ihn verschrotten lassen , da er sich nicht drum gekümmert hat .

FordPrefect  04.04.2013, 18:56
@maikel196

Geht zu 100prozent , wird jeden Tag praktiziert !!

Das trifft auf Diebstahl auch zu. Deswegen ist es noch lange nicht korrekt, oder?

Man zeichnet , das keine rechte dritter bestehen !

Und das ist eine Falschaussage unter Eid (es ist nämlich eine Versicherung an Eides Statt, die man da abgibt). Der OP ist nicht rechtmäßiger Besitzer, und kann daher das Fahrzeug nur einlagern / abstellen, aber nicht veräußern und schon gar nicht verwerten.

maikel196  04.04.2013, 20:35
@FordPrefect

Nach Ablauf der Frist , geht es vollkommen legal

FordPrefect  05.04.2013, 15:39
@maikel196

seufz

Nein. Wenn ein Dritter auf Deinem Grund etwas abstellt, kannst Du ihm zwar eine Frist setzen, bis zu der er das entfernen muss oder eine Ersatzvornahme durchführen lassen. Nur nutzt Dir das erstmal nichts. Denn mit Fristablauf erwirbst Du kein Verfügungsrecht und keinen Besitz an dem Gegenstand, sondern Du kannst den Gegenstand auf Deine Kosten entfernen lassen, und Dir selbige auf dem Klageweg vom Besitzer zurückzuholen versuchen. Gibst Du die Gegenstände einfach fort, begehst Du Diebstahl resp. Unterschlagung in Tateinheit mit Hehlerei. Dass es Schrotthändler geben mag, die das Fahrzeug dennoch mitnehmen, ist das Eine. Die vorgelegte Versicherung gegen bestehende Rechte Dritter jedoch blanko in Missachtung der Fakten auszufüllen, ist ein Straftatbestand, der eine erhebliche Geldbuße bis hin zur Haftstrafe nach sich ziehen kann, sollte der rechtmäßige Eigentümer (der beim Verschrotten benachrichtigt wird von der Zulassungsstelle!) hier Anzeige erstatten!

Der einzige legale Weg wäre hier eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch und ggfs. illegaler Müllentsorgung, dann ergeht nämlich ein Bußgeld mit Beseitigungsanordnung gegen den Halter / Besitzer von Amts wegen.

maikel196  06.04.2013, 12:02
@FordPrefect

beim verschrotten wird niemand angeschrieben , schon gar nicht von der zulst. du bekommst vom verwerter bei übergabe einen nachweis , und das wars !! solche sachen werden sogar vom staat zu tausenden in d praktiziert , und selber ebenfalls schon praktiziert , nach ablauf der frist mit androhung des entsorgens , bist du auf der sicheren seite .

FordPrefect  08.04.2013, 14:27
@maikel196

beim verschrotten wird niemand angeschrieben , schon gar nicht von der zulst

Bei uns jedenfalls schon. Aber das mag regional unterschiedlich gehandhabt werden, OK.

nach ablauf der frist mit androhung des entsorgens , bist du auf der sicheren seite .

Das garantiert eben nicht. Siehe

Strafrecht: § 303 I StGB : § 246 I StGB

Zivilrecht:

§ 688 I i.V.m §§ 280 ff BGB
§ 677; § 678 i.V.m § 280 ff BGB
§ 823 I BGB
§ 823 II BGB i.V.m. § 303 I BGB
§ 823 II BGB i.V.m. § 246 I StGB

wobei im Einzelfall Wert und Verschulden gegeneinander abgewogen würden. Nichtsdestotrotz machst Du Dich haft- und strafbar, wenn Du fremdes Eigentum beschädigst oder vernichtest. Allenfalls dürftest Du es versteigern und den Wert bei Gericht hinterlegen, das wäre zumindest halbwegs korrekt.

Du musst ihm SCHRIFTLICH einen Abholtermin setzen. Wenn er den verstreichen lässt, kannst du einen Schrotthändler beauftragen, das Wrack abzuholen. Da bekommst du zwar nichts, hast aber wahrscheinlich keine Kosten.

FordPrefect  03.04.2013, 18:30

Ohne Papiere weder Entsorgung noch Verkauf möglich. Verschrotten geht nur mit einer Verschrottungsbescheinigung, und die bekommt man nur mit Papieren.

Du kannst es (auf deine Kosten) verschrotten lassen. Weil, du bist nicht verpflichtet das Teil aufzubewahren.

FordPrefect  03.04.2013, 18:32

Verschrottung geht nur mit Verschrottungsbescheinigung, und die erhält nur der Halter / Eigentümer. Mangels Papieren daher unmöglich. Sonst könnte ja jeder X-beliebige jedes Auto verschrotten, das ihm gerade unter kommt.