Verrechnungsscheck ohne Konto nicht einlösbar?

3 Antworten

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Du kannst den Scheck per Post an deine Bank senden.

Schreibe auf die Rückseite deine Anschrift, deine Kontonummer. DIe Bank wird Ihn dann für dich einziehen und den Betrag auf dein Konto buchen. 

Du kannst den Scheck z.B. per Post an deine Bank schicken.

Das geht nur da wo du ein Konto besitzt !

Es besteht aber die Möglichkeit,  jemand deines Vertrauens den Scheck zu übergeben damit dieser ihn für die einlösen kann !

Dazu muss der Andere nur , auf der Rückseite seine Daten angeben und Unterschreiben !

UbusoAbasare 
Fragesteller
 02.09.2017, 12:07

ich glaube nicht, dass das so einfach funktionieren kann. Denn es steht auch gar nichts drauf, dass er übertragbar ist. Auch wenn z.B. ein Bekannter, der sein Konto vor Ort hat, den Scheck einlösen will um mir das Geld dann zu geben.

Per Online-Banking ist das wohl auch nicht machbar, oder?

Alexuwe  02.09.2017, 12:09
@UbusoAbasare

Nein Online Banking  geht nicht !

Wenn du , an meinen Ausführung Zweifel hast , ok 

dann Google Bitte einfach Verrechnungsscheck!

Da wird dir das auch noch mal erklärt

Rolf42  02.09.2017, 12:14
@UbusoAbasare

Steht auf dem Scheck nicht "Zahlen Sie gegen diesen Scheck ... an ...oder Überbringer"? Oder ist es ein Orderscheck?

Alexuwe  02.09.2017, 12:16
@Rolf42

VERRECHNUNGSSCHECK sind immer Orderschecks, 

ein Eintag, an wem zu Zahlen ist wäre ungültig! 

Rolf42  02.09.2017, 12:22
@Alexuwe

VERRECHNUNGSSCHECK sind immer Orderschecks,

Nein.

Ein Verrechnungsscheck kann sowohl ein Überbringerscheck als auch ein Orderscheck sein.

ein Eintag, an wem zu Zahlen ist wäre ungültig!

Gerade die verbindliche Angabe des Empfängers unterscheidet den Orderscheck vom Überbringerscheck.

Omikron6  02.09.2017, 12:22
@Alexuwe

"VERRECHNUNGSSCHECK sind immer Orderschecks, "

Falsch. Verrechnungsschecks können Orderschecks oder Inhaberschecks sein.

Steht auf dem Verrechnungs-Scheck ".. zahlen Sie an...oder an Order" handelt es sich um einen Orderscheck. Steht auf dem Verrechnungs-Scheck "...zahlen Sie an ... oder Überbringer" handelt es sich um einen Inhaberscheck, der von jedermann bei der Bank zur Kontogutschrift eingereicht werden kann.

Alexuwe  02.09.2017, 12:24
@Rolf42

Verbindliche Angaben , zu Zahlen an sind gegen das Gesetz 

vergl. URTEIL  OLG HAMM

Rolf42  02.09.2017, 12:27
@Alexuwe

Lies lieber mal Art. 5 ScheckG:

http://www.gesetze-im-internet.de/scheckg/art\_5.html

(1) Der Scheck kann zahlbar gestellt werden:

an eine bestimmte Person, mit oder ohne den ausdrücklichen Vermerk "an Order";an eine bestimmte Person, mit dem Vermerk "nicht an Order" oder mit einem gleichbedeutenden Vermerk;an den Inhaber.

Alexuwe  02.09.2017, 12:29
@Rolf42

Was bitte bringt das wenn es , für keinen binden ist ?

Egal , große Kluft zwischen Theorie und Praxis 

Rolf42  02.09.2017, 12:32
@Rolf42

Nachtragen sollte ich vielleicht noch, dass auch ein Orderscheck per Indossament übertragbar ist, insofern war die Formulierung "verbindliche Angabe des Empfängers" etwas unglücklich gewählt.