Verpflichtungserklärung widerrufen folgen?

2 Antworten

Die Verpflichtungserklärung ist gültig für 5 Jahre. Dieser Zeitraum beginnt mit der Einreise in das Bundesgebiet, wenn diese durch die Verpflichtungserklärung ermöglicht wurde.

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Bei anderen langfristigen Aufenthaltszwecken, wie zum Beispiel beim Nachzug von Familienangehörigen, kann eine Verpflichtungserklärung nicht akzeptiert werden.

Der Lebensunterhalt muss dann durch Erwerbstätigkeit oder Vermögen des hier lebenden Familienangehörigen oder der Antragstellerin oder des Antragstellers gesichert werden.

https://service.berlin.de/dienstleistung/326540/

.....nun mein Vater hat eine Verpflichtungserklärung abgegeben

Und an diese Erklärung ist er gebunden. Die kann er nicht einfach zum Zeitpunkt X, wenn jetzt möglicherweise Zahlungsverpflichtungen auf ihn zukommen ( könnten ), widerrufen.

Ansonsten - so what? Vorrangig bist Du ! Deiner Frau zum Unterhalt verpflichtet. Und wenn sie lange genug in Deutschland versicherungspflichtig gearbeitet hat, besteht Anspruch auf ALG I und somit auch eine Krankenversicherung.

Wenn nicht - muss sie sich weiterhin "freiwillig" für ca. 190 Euro monatlich bei einer GKV versichern.