Verpflichtet das NetzDG (a)soziale Netzwerke zur Herausgabe meiner IP-Adresse an Behörden, wenn ich dort andere Nutzer beleidige?

4 Antworten

Verpflichtet das NetzDG (a)soziale Netzwerke zur Herausgabe meiner IP-Adresse an Behörden, wenn ich dort andere Nutzer beleidige?

Ja.

Und was würden diese Behörden mit der IP-Adresse eines Tor Exit Nodes anfangen?

Sie würden feststellen, dass das ein Ausgangsknoten des Tor-Netzes ist. Der Betreiber des Knotens ist vielleicht ausfindig zu machen. Ob der zu bestimmten Maßnahmen verpflichtet werden kann, um derartige Straftaten zu unterbinden, entzieht sich meiner Kenntnis. Zunächst muss derjenige darlegen, dass er nicht verantwortlich ist.

Und was würden diese Behörden mit der IP-Adresse eines Tor Exit Nodes anfangen?

Nix. Aber wenn du dich bei dem sozialen Netzwerk mit deinem richtigen Namen angemeldet hast oder der beleidigte weiß wer du bist ist das auch egal. Ein gerne gemachter Fehler der Anonymisierung ist auch keine wegwerf emailadresse zu verwenden.

ichbindoof408 
Fragesteller
 29.04.2022, 20:23
Aber wenn du dich bei dem sozialen Netzwerk mit deinem richtigen Namen angemeldet hast oder der beleidigte weiß wer du bist ist das auch egal.

Das müsste aber zuerst bewiesen werden. Sonst könnte ich mir einfach ein Profil mit dem Namen einer Person anlegen, die ich nicht mag, und damit gegen das NetzDG verstoßen.

Kaen011  29.04.2022, 20:28
@ichbindoof408
Das müsste aber zuerst bewiesen werden.

Tuen sie ja, die Polizei kann in einem solchen Fall eine Hausdurchsuchung machen und deine Pcs/Handys/Laptops beschlagnahmen. Dann prüfen sie ob dort belastendes Material vorhanden ist.

Wenn nicht kriegst du alles zurück und der Fall ist i.d.r. durch.

ichbindoof408 
Fragesteller
 29.04.2022, 20:30
@Kaen011

Dann sollen sie sich an den verschlüsselten Festplatten die Zähne ausbeißen.

Dieses Gesetz ist so sinnlos.

Kaen011  29.04.2022, 20:34
@ichbindoof408
Dann sollen sie sich an den verschlüsselten Festplatten die Zähne ausbeißen.

Tuen sie auch dann bleibt dein Kram eben 1-2 Jahre konfisziert, danach kriegst du ihn zurück.

"Bestraft" wurdest du also trotzdem^^

was soll den eine Behörde mit einer IP-Adresse anfangen?

Die bekommst du ohnehin von deinem Internetserviceprovider geliehen.
Die Behörde kann aber dort deine persönlichen Daten einfordern, wenn dafür ein Richter die Genehmigung erteilt hat.

Mit der IP eines Tor Exit Nodes können sie nicht viel anfangen, da der Exit Node selber nicht deine richtige IP kennt. Also wirst du höchstwahrscheinlich nie gefunden