Vermögen verschenken bevor jemand stirbt
Hallo liebe Community. Ute (85) und Petra (65) sind gute Freundinnen. Beide kennen sich seit 10 und telefonieren täglich miteinandern. Petra besucht Ute regelmäßig, da diese nicht mehr gut zu Fuß ist. Das Verhältnis kann als Freundschaftlich bezeichnet werden.
Nun wurde bei Ute Krebs diagnostiziert. Sie ist noch sehr bei Verstand, aber ihr Körper wird leider immer schwächer. Ute hat "gesetzlich" nur ihren Bruder als Erben. Da aber Petra in den letzten Jahren ihre stärkte Bezugsperson war und sich sehr um sie bemühte, hat Ute ihr versprochen einen großen Bargeldbetrag als Erbe zu hinterlassen (70.000 Euro befinden sich in einem Tresor in ihrer Wohnung). Dieses wurde jedoch nur mündlich und ohne Zeugen versprochen. Der Bruder selber würde den Rest des Vermögens erbe, welcher sich auf ca. 100.000 Euro beziffern lässt.
Nun die Fragen:
a. Darf Petra nach dem Tod das Geld an sich nehmen? b. Sollte Ute das Geld Petra noch zu Lebzeiten schenken, welche Sicherheit kann Petra haben, dass mit dem Tod von Ute der Bruder nicht die Schenkung anfechten kann?
Kein sehr schönes Thema da es mit einer noch lebenden aber erkrankten Person zu tun hat und schon jetzt an das Geld gedacht wird. Ich bitte dies zu entschuldigen.
Vielen Dank für Hile und weitere Tipps.
12 Antworten
Die Schenkung ist eine praktikable Lösung. Ute darf zu Lebzeiten mit ihrem Vermögen tun, was sie will. Sie darf es auch verschenken. Die schenkung sollte allerdings auch zu Lebzeiten vollzogen werden (Geldübergabe), damit es nahher im Erfall keine Probleme gibt. Erbmasse ist dann der "Rest" des Vermögens, der im Zeitpukt des Todes der Erblasserin noch vorhanden ist. Soll keine Schenkung gemacht werden, liesse sich das auch testamentarisch regeln, die Abwicklung kann dann etwas komplizierter sein. Das Testament wäre von der Erblasserin handschriftlich zu verfassen und eigenhändig zu unterschreiben, eine mündliche Willenserklärung genügt nicht.
es ist richtig das man sich zu lebzeiten schon damit auseinandersetzt und wichtig das der willen und ute schriftlich niedergeschrieben wird, am besten von einem rechtsanwalt und von unabhänigen zeugen bestätigt, das es utes freier wille ist.
petra darf nicht nicht einfach so das geld nach dem tod an sich nehmen und auch wenn petra das geld vor dem ute vor dem tod bekommt, kann der bruder einspruch erheben.
deshalb sollte petra darauf bestehen, das alles schriftlich festgehalten wird, sonst gibt es nur ärger.
auch sollte man festlegen, wer die beerdingung ausrichtet und welche vollmachten ute ausgestellt hat, bankvollmachten und so.
damit man im nachhinein keinen ärger hat, sollte man sich jetzt darum kümmern udn auch etwas geld dafür ausgeben.
wenn ute und petra die absprache ohne zeugen gemacht, bringen sie keine sicherheit
So eine Schenkung sollte nur mit entsprechendem Vertrag über die Bühne gehen, am besten notariell beglaubigt.
Oder es wird testamentarisch vereinbart und dieses Testament sollte bei einem Notar hinterlegt werden.
Notar fahren und diese Aussage beglaubigen lassen , dann steht man auf der guten Seite ;)
mündliche Vereinabrungen sind nichtig, solange kein Vertrag oder dergleichen vorliegt der Unterzeichnet wurde. D.h. wenn Ute Petra mündlich zwar einen Anteil zugesagt hat, kann Petra keinen Anspruch auf das Geld erheben, weil keine schriftliche vereinbarung getroffen wurde. Wenn man Glück hat bekommt Petra den Anteil aber rechtlich kann sie sich den gar nicht und wenn nur sehr schwer erkämpfen ---> lieber zu lebzeiten das Geld an die Andere abgeben