Vermögen verschenken bevor jemand stirbt

12 Antworten

Die Schenkung ist eine praktikable Lösung. Ute darf zu Lebzeiten mit ihrem Vermögen tun, was sie will. Sie darf es auch verschenken. Die schenkung sollte allerdings auch zu Lebzeiten vollzogen werden (Geldübergabe), damit es nahher im Erfall keine Probleme gibt. Erbmasse ist dann der "Rest" des Vermögens, der im Zeitpukt des Todes der Erblasserin noch vorhanden ist. Soll keine Schenkung gemacht werden, liesse sich das auch testamentarisch regeln, die Abwicklung kann dann etwas komplizierter sein. Das Testament wäre von der Erblasserin handschriftlich zu verfassen und eigenhändig zu unterschreiben, eine mündliche Willenserklärung genügt nicht.

es ist richtig das man sich zu lebzeiten schon damit auseinandersetzt und wichtig das der willen und ute schriftlich niedergeschrieben wird, am besten von einem rechtsanwalt und von unabhänigen zeugen bestätigt, das es utes freier wille ist.

petra darf nicht nicht einfach so das geld nach dem tod an sich nehmen und auch wenn petra das geld vor dem ute vor dem tod bekommt, kann der bruder einspruch erheben.

deshalb sollte petra darauf bestehen, das alles schriftlich festgehalten wird, sonst gibt es nur ärger.

auch sollte man festlegen, wer die beerdingung ausrichtet und welche vollmachten ute ausgestellt hat, bankvollmachten und so.

damit man im nachhinein keinen ärger hat, sollte man sich jetzt darum kümmern udn auch etwas geld dafür ausgeben.

wenn ute und petra die absprache ohne zeugen gemacht, bringen sie keine sicherheit

So eine Schenkung sollte nur mit entsprechendem Vertrag über die Bühne gehen, am besten notariell beglaubigt.

Oder es wird testamentarisch vereinbart und dieses Testament sollte bei einem Notar hinterlegt werden.

Notar fahren und diese Aussage beglaubigen lassen , dann steht man auf der guten Seite ;)

mündliche Vereinabrungen sind nichtig, solange kein Vertrag oder dergleichen vorliegt der Unterzeichnet wurde. D.h. wenn Ute Petra mündlich zwar einen Anteil zugesagt hat, kann Petra keinen Anspruch auf das Geld erheben, weil keine schriftliche vereinbarung getroffen wurde. Wenn man Glück hat bekommt Petra den Anteil aber rechtlich kann sie sich den gar nicht und wenn nur sehr schwer erkämpfen ---> lieber zu lebzeiten das Geld an die Andere abgeben