Vermittlungsvorschläge ablehnen Arbeitsamt?

7 Antworten

Erst einmal müsste da eine Rechtsbehelfsbelehrung vorhanden sein, um auf nicht bewerben ohne wichtigen Grund eine Sperrzeit nach § 159 SGB - lll bekommen zu können.

Diese würde beim ersten Fehlverhalten 3 Wochen betragen.

Im Internet kannst du dir auch einmal den § 140 SGB - lll suchen, dieser regelt die Zumutbaren Beschäftigungen.

Ein wichtiger Grund in den ersten 3 Monaten wäre auch, wenn du da mehr als 20 % weniger an Einkommen bekommen würdest und für die nächsten 3 Monate dann mehr als 30 % weniger, den Rest kannst du dir dann selber durchlesen.

Nein ich arbeite nicht bei einem "Arbeitsamt", kenne aber solche Situationen aus eigener Erfahrung. Wenn man denn mal wirklich ein Vorstellungsgespräch bekommt, kann man doch ganz ehrlich seinen Standpunkt offen darlegen dürfen. Der Personalchef hat ja auch die Verantwortung, einen geeigneten Bewerber für die Stelle zu finden, der die erforderte Leistung bringt, und er wird dabei auch sehr schnell herausfinden, wenn er einen Bewerber besser ablehnen sollte, das ist ja seine Hauptverantwortung. Zu einem von vornherein aussichtslosen Vorstellungstermin zu erscheinen gehört nun mal dazu, aber man kann dabei ja auch schon mal üben etwas gelassener zu werden. Vielleicht gibt es schon bald eine Stelle die einem sehr gut gefällt und die gleich um die Ecke ist, und in der Situation wäre ein professionelles Vorstellungsgespräch wiederum von Vorteil, verstehst Du das System?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo Paul

Schau mal in deine Unterlagen vom Arbeitsamt. Da steht irgendwo, dass du selbst alles zumutbare tun musst, um wieder eine Anstellung zu bekommen. Deine Bezüge können gekürzt oder gesperrt werden, wenn du dich nicht ausreichend bewirbst. > ... Wird eine mögliche Arbeitsaufnahme verweigert oder vereitelt, werden die Leistungen für einen Zeitraum von sechs Wochen, im Wiederholungsfall für acht Wochen ersatzlos gestrichen ... < !

Ausserdem ist es eine gute Übung, wenn du auf alle Vorschläge mit einer gut ausgeführten Bewerbung reagierst. Sollte es wirklich zu einem Gespräch kommen, dient auch dieses zu deiner Verbesserung. Man überlegt schon mal, welche Fragen stelle ich, was ziehe ich an, wie werde ich von anderen bewertet.

Wenn deine Gehaltsforderungen zu hoch sind, wirst du im Endeffekt keinen Arbeitsvertrag bekommen. Aber selbst wenn du einen Job bekommen würdest, der dich nicht so "interessiert", wäre es eine gute Position, um dann nach einer besseren Stelle zu suchen.

Ich habe schon einige Male erlebt, dass Arbeitslose völlig nervös wurden keine gute Figur machten, wenn sie endlich eine Bewerbung für ihren Wunschjob abschicken sollten. Das gleiche beim Vorstellungsgespräch, ängstlich und unvorbereitet, weil zu wenig Erfahrung wie so was läuft. Also bewirb dich auf alles, was dir unter die Finger kommt und mach dir Notizen, was du nächstes Mal besser machen kannst, damit du im Endeffekt eine gute Leistung zeigen kannst.

Die Arbeitslosenversicherung ist ja kein Schön-Wetter-Ferien-Geld, sondern eine Überbrückungshilfe für Menschen die unverschuldet keine Arbeit und kein Einkommen haben.

https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosenversicherung#:~:text=Der%20Beitragssatz%20f%C3%BCr%20die%20Arbeitslosenversicherung,bis%201.948%20%E2%82%AC%3A%202%20%25.

Schönen Gruss mary

Haben die Vermittlungsvorschläge eine Rechtsfolgebelehrung? Da steht dann nach welchen Paragraphen dein ALG I oder II gekürzt oder gesperrt wird, wenn du dich nicht bewirbst.

Ist keine Rechtsfolgebelehrung vorhanden, kannst du die einfach abheften und ignorieren.

Ist hingegen eine Rechtsfolgebelehrung vorhanden, besteht Bewerbungspflicht. Aber es reicht die Minimalvariante: Nur Lebenslauf und Anschreiben, keine Anhänge, keine Telefonnummer und keine Mailadresse. Alles per Briefpost gefaltet im Umschlag verschicken.

PaulKron 
Fragesteller
 22.01.2021, 21:06

Also eine Rechtsfolgebelehrung ist dort nicht vorhanden glaube ich. Nur ein Blatt mit einer Anmerkung und wo ich ausfüllen kann: "Ich habe mich am xxxxx". Und: Ich hab mich nicht beworben am xxxx. Aber von einer Rechtsfolgebelehrung finde ich nichts

Im schlimmsten Fall kann dir das ALG gekürzt werden, ja. Soweit ich weiß, liegt diesen Vorschlägen in der Regel auch ein Zettel bei, auf dem das erklärt wird und wo man im Zweifel Stellung nehmen kann, warum man sich auf den Vorschlag nicht beworben hat.

Nicht bewerben geht eigentlich nur dann sicher ohne Konsequenzen, wenn der Vorschlag "unzumutbar" ist. Diese Unzumutbarkeit wurde aber wieder und wieder von Gerichten extrem eng interpretiert und entschieden. Und auch beim Gehalt gilt, dass jemand, der arbeitslos ist, Einbußen beim Gehalt im Vergleich zum vorherigen Job hinnehmen muss, und zwar gar nicht so knapp...

Übrigens, auch eine absichtlich schlechte Bewerbung kann zu Problemen führen. Zum einen dürfen Arbeitgeber das durchaus dem Amt melden, wenn ihnen sowas unterkommt - und manche machen das auch, gerade wenn sie öfter mit sowas konfrontiert werden... Zum anderen darf das Amt nachfragen, ob du dich dort wirklich beworben hast - und in so einem Telefonat kann dann ganz fix mal was in dieser Richtung fallen, dass die Bewerbung ja unterirdisch war... Wenn das rauskommt, hat das die gleichen Konsequenzen wie wenn du dich gar nicht beworben hättest.

Von daher, bewirb dich auf die Vorschläge! Ist die sicherste und einfachste Lösung. Und natürlich kannst und solltest du dich vor allem selbst um passende Stellen bemühen, die dann auch besser als die Vorschläge sind.