Vermieterin ruft ständig an!

13 Antworten

Darf die Vermieterin einfach in die Räume?

Das darf sie, so wie Du es schilderst, definitiv nicht. Sie muß sich nach Deinem Zeitplan richten, nicht Du nach ihrem.

Mein Standartrat dazu:

Leg selbst einen, mehr mußt Du nicht dulden, Termin pro Woche a 1 - max. 2 Stunden fest an denen Besichtigungen möglich sind und teile dies der VMn schriftlich mit.

Muss ich schon jetzt die Räumlichkeiten leer haben obwohl das Mietverhältnis erst zum 31.10.2012 endet?

Natürlich nicht.

Sie möchte mitte Oktober schon die Schlüssel haben ist das richtig?

Nicht richtig. Es sei denn, falls Du schon früher ausziehen kannst vorausgesetzt, sie erläßt Dir die halbe Monatsmiete;-)

Muss ich mir gefallen lassen das Sie bestimmt wann ich zeit zur Besichtigung habe?

Siehe meine Antwort zur 1. Frage.

Sie sagt zur Abnahme muss niemand zum Ablesen der Zählerstände kommen weil immer im Januar abgelesen wird und das sonst Zusatzkosten verursacht?

Zwischenablesungen einer Abrechnungsfirma kosten extra. Da hat sie ausnahmsweise mal recht.

Aber die meisten Zähler, auch Heizkostenverteiler, kann man selbst ablesen.

Hier mehr Infos zum Thema Besichtigungen

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm

Wenn das Mietverhältnis bis zum 31.10. dauert bzw. dann erst endet, dürfen so lange auch alle Möbel in der Wohnung sein. Stimme mit Deiner Mutter ab, wann sie neue Mieter in die Wohnung lassen will und den Tag nennst Du der Vermieterin. Es sollten m.E. bis 2 Termine sein und die Vermieterin sollte das bündeln.

Die Schlüsselübergabe ist mehr als nur ein Stück Metall abzugeben! Damit werden symbolisch alle Rechte und Pflichten übergeben.

D.h. Du fertigst ein Übergabeprotokoll an in dem alle Zählerstände aufgeschrieben werden und alle Schäden der Wohnung aufgeführt werden. Das wird dann vom Vermieter unterschrieben und Du händigst dem Vermieter dann den Schlüssel aus (das auch drauf schreiben!). Und ab dann brauchst Du keine Miete mehr zahlen und all Schäden die hinterher bemerkt werden sind nicht mehr Deine Sache, außer natürlich Schäden die versteckt sind weil sie z.B. kaschiert wurden und bei der Begehung nicht erkannt werden konnten.

Und solange Du Miete zahlst musst Du keinen rein lassen!

Also, Sie darf NICHT einfach in noch DEINE Wohnung rein. Du hast ja garantiert noch Miete gezahlt für den Oktober. Von daher ist es deine Wohnung und nicht Ihre, sozusagen

Und Du musst noch nicht alles leer haben. Das ist schwachsinnig. Wir ziehen als Beispiel am 13.10. um und unsre Wohnung ist auch nicht leer und schon gar nicht der Keller. Wo sollen wir denn bitte sonst unsre Kartons unterbringen?!

Bei uns ist es so, dass der Vermieter sich nicht um einen neuen Mieter kümmert und nicht hier in der Nähe wohnt, was uns als Beispiel auf den Keks geht, da er keinen Nachmieter mal kennenlernen kann und will. Aber gut zurück zu deinem Thema.

Deine Vermieterin soll hingehen, und einen Termin für min. 3 neue Mieter ausmachen, die am gleichen Tag kommen und nicht immer verstreut Termine ausmacht. Zudem muss sie dich vorher fragen, wann Du Zeit hast und sollte dann erst Termine mit neuen potenziellen Mietern ausmachen. Und einen Tag vorher finde ich bisschen happig. Da gibt es zwar keine bestimmte Regelung, aber so 3 Tage vorher Bescheid geben, wäre schon leichter für Dich und eig. auch für sie. Und an einem Feiertag anrufen,ist auch unverschämt. Ich wäre persönlich erst gar nicht ans Telefon gegangen.

Und parat stehen musst du auch nicht. Wie gesagt, sie soll mehrere Mieter zu einem Besichtigungstermin mitnehmen und das am Besten an einem Samstag oder Sonntag.

Nein, du mußt gar nichts. Es ist ein Entgegenkommen wenn du der Vermieterin erlaubst in deine Wohnung zu gehen. Dein Mietvertrag geht bis zum 31. Oktober. Vorher gibt es auch keinen Schlüssel, denn du hast schließlich für Oktober auch die Miete gezahlt. Danach muß die Wohnung leer sein und sie kann ihren Interessenten die Wohnung zeigen. Vorher nicht. Bestehe auf eine offizielle Ablesung Deines Verbrauche. Ob Strom, Wasser, Heizung, sonst kann es ein böses Erwachen geben. Es ist nun einmal kostenpflichtig, aber dafür hat sie Einnahmen, außerdem kann sie die ^kosten der Sonderablesung Absetzen. Laß dir nichts gefallen