Vermieter will WG auflösen

3 Antworten

Ich wohne in einer WG und bin derzeit alleine in der Wohnung, für jedes Zimmer gibt es einen eigenen Vertrag. Mein Vermieter kam heute in die Wohnung,

Die Gemeinschaftsräume darf er beteretn, die vermieteten Zimmer nicht.

Was könnte nun passieren wenn ich nicht damit einverstanden bin umzuziehen in eine andere WG und der Vermieter dreister werden sollte. Der Vermieter soll bekannt für solche vorgehen sein.

Der Vermieter kann Sie ohen schwerwiegende Gründe nicht kündigen und umsiedeln müssen Sie auch nicht wenn Sie es nicht wollen.

Macht der Vermieter Ärger. dann Anwalt oder Mieterbund einschalten.

MfG

Johnny

DerCAM  11.01.2014, 00:28

Der Vermieter kann Sie ohen schwerwiegende Gründe nicht kündigen

Er koennte es aber mit einer sog. "Verwertungskuendigung" versuchen (BGB 573 Abs. 2 Nr. 3). Die Erfolgsaussichten duerften hierbei aber ziemlich ungewiss sein.

Ausserdem koennte er auf die Idee kommen, die nicht vermieteten Zimmer der Wohnung trinkfesten osteuropaeischen Bauarbeitern zur Verfuegung zu stellen.

johnnymcmuff  11.01.2014, 02:59
@DerCAM

Die Erfolgsaussichten duerften hierbei aber ziemlich ungewiss sein.

Das denke ich auch,

DerCAM  11.01.2014, 03:27
@johnnymcmuff

Bleiben halt die trinkfesten Bauarbeiter (oder aehnliche Nutzungsmoeglichkeiten der nicht vermieteten Wohnungsteile). Auf Konfrontationskurs zu gehen (Anwalt, Mieterbund) duerfte hier mit hoher Wahrscheinlichkeit maechtig nach hinten losgehen. Ich wuerde hier eher eine einvernehmliche Einigung mit dem Vermieter anstreben, zu der dieser ja anscheinend auch (noch?) bereit ist.

Der Mieter kann hier doch nicht mehr froh werden, wenn der Vermieter ihn unbedingt raushaben will. Er sitzt in einem Zimmer mitten in einer sonst unvermieteten Wohnung, ueber deren unvermietete Raeume der Vermieter frei verfuegen kann. Haette der Fragesteller eine ganze Wohnung gemietet, koennte sich Hartnaeckigkeit vielleicht auszahlen. So aber doch nicht!

Er kann Deinen Mietvertrag kündigen .... da die übrige WG schon leer ist, sehe ich dei Chancen für eine Verwrtungskündigung nicht so schlecht .. man kan ihn kaum zwingen die Wohnung weiter als WG Wohnung zu vermieten ....

er bietet Dir ein Ersatzqaurtier an - wenn Du geschickt bist und Entgegenkommen signalisierst, bekommst Du vielleicht auch noch Umzugshilfe oder er kommt Dir anderwetig entgegen (mit der ersten Miete oder so) ...

auf einen Rechtsstreit in dieser Sache kannst Du es ankommen lassen, die Chancen sehe ich persönlich aber eher schleicht ....

Du hast also ein einzelnes Zimmer in einer sonst inzwischen leer stehenden Wohnung gemietet. Dann darf der Vermieter zwar dein Zimmer nicht ohne deine Zustimmung betreten, den Rest der Wohnung aber sehr wohl.

Jetzt will er die Wohnung zukuenftig als ganze Wohnung vermieten und nicht mehr jedes einzelne Zimmer fuer sich. Das kann er natuerlich nur, wenn vorher das Mietverhaeltnis mit dir als einzigem verbliebenen Mieter beendet wird. Zahlst du deine Miete immer puenktlich und vollstaendig und machst dich auch keiner sonstigen schwerwiegenden Vertragsverstoesse schuldig, koennte er es mit einer sog. "Verwertungskuendigung" versuchen. Wehrst du dich dagegen, kann dies aber eine recht langwierige Angelegenheit werden, deren Ausgang kaum vorhersehbar sein duerfte.

Darum versucht er es erst einmal auf dem Verhandlungsweg. Er bietet dir ein Zimmer in einer anderen WG an, was ja schon einmal gut ist. Mit Dreistigkeit hat das alles bislang jedenfalls nichts zu tun.

Du kannst jetzt weiter mit dem Vermieter verhandeln und versuchen, eine guetige Einigung zu erzielen (vielleicht bietet er dann ja auch noch die Uebernahme der Umzugskosten an) oder aber du kannst dich stur stellen. Im zweiten Fall wird der Vermieter es vermutlich tatsaechlich mit einer Verwertungskuendigung versuchen (der du widersprechen kannst, dann wird's gerichtlich entschieden). Mit den nicht an dich vermieteten Teilen der Wohnung hat er aber zudem noch ein maechtiges Faustpfand, mit dem er dich gehoerig aergern kann. Ueber die nicht an dich vermieteten Raeume kann er ja frei verfuegen und diese somit auch anderen zur Nutzung ueberlassen. Er kann dir also Mitbewohner in die Wohnung setzen, auf deren Auswahl du keinerlei Einfluss nehmen kannst. Ob du dann nicht doch irgendwann einknickst und freiwillig gehst?

Wahrscheinlich waere es hier wirklich am besten, gemeinsam mit dem Vermieter eine fuer beide Seiten tragbare Loesung auszuhandeln.