Vermieter will Kosten für Rohrreinigung auf Mieter umlegen.
Hallo liebe Community, Ich wohne seit über 2 Jahren in einer Mietwohnung, bei deren Einrichtung die damalige Baufirma offenbar häufig geschlampt hat. Infolge dessen sind zB immer 2 benachbarte Wohnungen mit einem gemeinsamen Abfluss (Küche, Dusche, Waschbecken) ausgestattet. Ich weiß auch, dass die aus beiden Wohnungen zusammenfließenden Rohre ein sehr geringes Gefälle haben und sich so fett etc leicht absetzen kann. Vermutlich an der Mündung dieser beiden Rohre in das hoffentlich größere Abflussrohr nach unten tritt regelmäßig eine Verstopfung aus Haaren und Fett und so auf.
Der Vermieter hat angekündigt, die Kanalreinigungskosten von 250€ jeweils auf die beiden beteiligten Wohnungen umzulegen. Ich sehe das Problem allerdings als Baumangel an und würde daher protestieren. Weiß dazu jemand etwas genaueres?
Bislang kam ich um die Reinigung herum, meist mit Einsatz einer langen Spirale und starker Chemie -diese wäre laut Mietvertrag sogar verboten da wir eine Bio-Kläranlage haben...
Vielen Dank schonmal :) Lg Manuel
3 Antworten
Wenn der nen Vertrag über die regelmäßige Wartungsreinigung der Abflussrohre abschließt (z. B. 1 mal jährlich), dann ist das auf Mieter umlagefähig.
Beim Absetzen von Fett würde ich von einem Mitverschulden der Mieter sprechen, da Fett und Öl nichts im Ausfluß zu suchen haben.
Ich habe mehrere Jahre in einer selbstsanierten Albauwohnung gewohnt, mit selbstverlegtem Abflußrohr und extrem geringen Gefälle und hatte nie Probleme.
Im Gegensatz dazu wurde ich des öfteren vonn einem Vermieter zu tailändischen Mietern gerufen, um denen die "verfetteten" Abflüsse zu reinigen, weil die eben die Angewohnheit hatten, ihr kaltes Fett in den Ausguß zu gießen.
Was steht im Mietvertrag? Steht nichts drinn zahlt der Vermieter, ansonsten ihr.