Vermieter verklagen wegen fehlender Hausreinigung
Hallo, seit Monaten informiere ich meinen Vermieter über die mangelhafte und teils auch fehlender Hausreinigung. Die Reinigung wird durch den Vermieter bei einer Firma beauftragt und über die Nebenkosten abgerechnet. Es gab gemeinsame Begehungen und viele Versprechungen des Vermieters. Nie, auch nicht auf Nachfrage, bekam ich etwas schriftliches, wie z. B. Protokolle der Begehung etc. in die Hand. Die Versprechungen wurden praktisch nicht eingehalten. Jetzt überlege ich, ob ich den Vermieter verklage, denn in meinen Augen ist es Betrug, wenn er für nicht erbrachte Leistungen Nebenkosten erhebt. Ist das überhaupt möglich? Muss man da andere Wege gehen, um mehr Druck auszuüben?
6 Antworten
Frag mal beim Mieterbund, ob du bei den Nebenkosten den Betrag fuer die Reinigung abziehen darfst.
Mahne ihn schriftlich per Einschreiben an und wenn nichts passiert die Miete kürzen.
Jetzt überlege ich, ob ich den Vermieter verklage, denn in meinen Augen ist es Betrug, wenn er für nicht erbrachte Leistungen Nebenkosten erhebt. Ist das überhaupt möglich? Muss man da andere Wege gehen, um mehr Druck auszuüben?
Wende Dich an den Mieterbund damit die Dir genau sagen können wie Du vorgehen sollst.
Z.B. eine Mietminderung:
http://www.mietminderung.org/mietminderung-treppenhaus-verschmutzt/
MfG
Johnnymcmuff
Ganz einfach: Bei der nächsten Betriebskostenabrechnung ziehst du die in Rechnung gestellten Kosten für die Hausreinigung ab. Das in Form eines Einspruches. Einspruch darfst du innert 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung einlegen.
Wurde die Leistung Hausreinigung nicht bzw. nur mangelhaft erbracht kannst Du bei der nächsten NK-Abrechnung diesen Kostenpunkt abziehen bzw. mindern.