Vermieter verklagen wegen fehlender Hausreinigung

6 Antworten

Frag mal beim Mieterbund, ob du bei den Nebenkosten den Betrag fuer die Reinigung abziehen darfst.

Mahne ihn schriftlich per Einschreiben an und wenn nichts passiert die Miete kürzen.

Jetzt überlege ich, ob ich den Vermieter verklage, denn in meinen Augen ist es Betrug, wenn er für nicht erbrachte Leistungen Nebenkosten erhebt. Ist das überhaupt möglich? Muss man da andere Wege gehen, um mehr Druck auszuüben?

Wende Dich an den Mieterbund damit die Dir genau sagen können wie Du vorgehen sollst.

Z.B. eine Mietminderung:

http://www.mietminderung.org/mietminderung-treppenhaus-verschmutzt/

MfG

Johnnymcmuff

Ganz einfach: Bei der nächsten Betriebskostenabrechnung ziehst du die in Rechnung gestellten Kosten für die Hausreinigung ab. Das in Form eines Einspruches. Einspruch darfst du innert 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung einlegen.

Wurde die Leistung Hausreinigung nicht bzw. nur mangelhaft erbracht kannst Du bei der nächsten NK-Abrechnung diesen Kostenpunkt abziehen bzw. mindern.