Vermieter stellt Wasser und Heizung ab.Einstweilige Verfügung
Hallo zusammen. Folgendes Problem: Unser Vermieter hat uns das Wasser und Heizung abgestellt. Wir haben keine Mietschulden, sondern nur die Miete deswegen gekürzt. Sind sofort zum Anwalt und haben auch per einstweiliger Verfügung vom Gericht auch recht bekommen. Jetzt ist mein Anwalt im Urlaub, die einstweilige Verfügung wurde zugestellt,aber hier tut sich nichts.Der Vermieter stellt das Wasser einfach nicht an.
hat jemand ne Ahnung wie ich mich verhalten soll?
8 Antworten
Ist denn ein Strafgeld bei Verstoß gegen die einstweilige Verfügung angedroht worden? Dann wirds für den Vermieter sehr unangenehm. Da ihr das Urteil ja in den Händen habt, würde ich mich an einen Rechtspfleger des Amtgerichtes wenden und dort den Verstoß melden.
Ist denn kein Zugang zum Wasserhahn und der Heizung?
Ruf mal bei Gericht an und frage nach was man machen kann.
Hat denn der Anwalt keinen Partner oder eine Vertretung?
Vieilleicht darfst Du ja folgendes machen:
Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.
www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html
Ruf mal einen anderen Anwalt an, schildere den Fall( auch dass Dein Anwalt im Urlaub ist und frage ob Du eine Ersatzvornahme machen darfst.
Das ist ja auch eine Art von Notfalllage hier.Aber es passiert nichts.
Ruf mal einen anderen Anwalt an.
Hallo
Wasser abstellen geht ja nun gar nicht. Das ist ein Grundrecht. Bei der Heizung bin ich mir nicht so sicher.
Ja wenn persönliche Verhandlungen nicht weiterhelfen mit der Polizei erzwingen.
Gruss Chantal
Danke für die Antwort. Die Polizei macht da nichts weil kein Straftatbestand vorliegt.
Sofortige Mietminderung (→ http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm); evtl. Einzug in eine Pension oder ein Hotel bis zur Mängelbehebung. Kosten und Mehraufwand in Rechnung stellen bzw. einklagen. Nach eine neue Dauerbleibe suchen.
Da muss ich das Geld vorstrecken.Und ob ich dass wiederbekomme ist fraglich. Und mit Tieren eine bleibe bekommen ist auch nicht einfach. Trotzdem danke
Dann bitte zur Polizei. Was der V. macht ist ungesetzlich (versuchte Nötigung) und damit strafbar.
Frag bei Gericht nach, was von dort für richtig gehalten wird., da hier gegen eine Gerichtsentscheidung verstoßen wird. Es wird vermutlich im Gerichtsbeschluss auch ein Ordnungsgeld in nicht geringer Höhe angedroht sein. Das würde dann von dort nach einer gesetzten Frist erhoben werden.
Das Anwaltsbüro ist nur per Email erreichbar.Da habe ich noch keine Antwort bekommen. Die Vermieter sind da, öffnen aber die Türe nicht wenn jemand kommt. Das ist reine Schikane. Wo die Wasserversorgung ist weiß ich nicht. Das ist ja auch eine Art von Notfalllage hier.Aber es passiert nichts.