Vermieter möchte Kellerraum zurück

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Dein Gewerbemietvertrag folgt nicht dem §§ für Wohnraumvermietung. Ich nehme an, dass der strittige Keller nicht nach m² vermietet wurde. Daher ist eine Mietkürzung nach % der Gesamtmiete auch nicht angezeigt. Die Miete sollte daher neu berechnet und entsprechend gekürzt werden. 1000€ p.m. alt wird geändert auf 990€ neu, wenn der strittige Keller aus der Beschreibung der Mietsache gestrichen werden soll. Vertragsänderungen immer schriftlich.

Eiseiseis 
Fragesteller
 14.02.2015, 19:01

Vielen Dank für diese hilfreiche Antwort, man lernt nicht aus :-)

Der Vermieter hat den Vertrag unterschrieben, also hat er sich genauso daran zu halten wie ihr. Wenn ihm jetzt nach 3 Jahren auffällt, dass der Vertrag fehlerhaft ist, ist das nicht euer Problem.

Um beurteilen zu können, wie viel geringer die Miete ausfallen sollte, müsste man den genauen Wortlaut des Vertrages kennen. Da ist es vielleicht sinnvoll, diese Frage mit einem Anwalt zu besprechen.

Lasst euch nicht auf mündliche Absprachen/Vertragsänderungen ein.

Eiseiseis 
Fragesteller
 14.02.2015, 19:02

Danke :-)

Gegen einen Vertrag kann man doch eig. nichts sagen, oder? Ein Vertrag ist ein Vertrag, du zahlst für den Raum schliesslich auch Miete. Wenn der Vermieter keinen Eigenbedarf anmeldet, sondern den Raum an andere Mieter weitergeben will, darf er ihn nicht einfach so nehmen. Ihr könnt euch allerdings auch auf eine günstigere Miete einigen, dass wäre auch eine Lösung. Hoffe ich konnte helfen. ^^

Eiseiseis 
Fragesteller
 10.02.2015, 21:01

Eine günstigere Miete, genau darauf wollen wir hinaus, aber was macht so ein Kellerraum an Miete aus? Ich möchte ja nicht 5 % weniger vorschlagen, wenn ich 10 % weniger bekommen könnte?