Vermieter kümmert sich nicht um taubenplage?

3 Antworten

Natürlich ist das sehr ärgerlich, die Frage ist aber, was dein Vermieter überhaupt unternehmen könnte.

Für den ist eine Mietminderung wahrscheinlich das kleinere Übel, und wenn es für dich schwer ist, eine neue Bleibe zu finden, wird die Nachmietersuche für ihn bei deinem Auszug wohl kein Problem darstellen.

Überleg dir doch erst einmal eigene Lösungen, z.B. Nagelbänder/ Taubenspikes fürs Balkongeländer.

https://www.amazon.de/s/ref=sr_pg_1?rh=i%3Aaps%2Ck%3Ataubenspikes&keywords=taubenspikes&ie=UTF8&qid=1523085274

Auch ein Netz könnte Abhilfe schaffen, muss aber evtl. vom Vermieter genehmigt werden.

https://www.amazon.de/s/?ie=UTF8&keywords=vogelnetze&tag=googhydr08-21&index=aps&hvadid=194692588537&hvpos=1t2&hvnetw=g&hvrand=5736049710398999148&hvpone=&hvptwo=&hvqmt=b&hvdev=c&hvdvcmdl=&hvlocint=&hvlocphy=1004437&hvtargid=kwd-627464706&ref=pd_sl_5sn7zbqt4q_b

Du könntest dich auch mit deinen Nachbarn zusammentun und gemeinsam einen Schädlingsbekämpfer für eine Beratung bestellen. Die Kosten wären für jeden Einzelnen erträglich, und ihr könntet dem Vermieter mögliche Lösungen vorschlagen. (Natürlich könntet ihr auch vorher darum bitten, dass der Vermieter die Kosten trägt, aber oft kommt man mit Eigeninitiative schneller ans Ziel...)

Tretet als Gruppe auf, lasst euch beraten und kündigt Mietminderungen gemeinsam an. Auch wenn letztlich jeder nur für sich alleine "kämpfen" kann, ist die Wirkung wesentlich größer, wenn ihr euch absprecht und austauscht...

fragnet2010  09.04.2018, 11:03

Es ist nicht Aufgabe des Mieters, sich Gedanken darüber zu machen, wie der Vermieter einen Mangel abstellt. Und dies hier geschilderten Zustände sind ein erheblicher Mangel, der unverzüglich vom Vermieter abgestellt werden muss!

DODOsBACK  09.04.2018, 11:35
@fragnet2010

Es ist einem Mieter aber auch nicht VERBOTEN, sich Gedanken zu machen und selbst etwas an seiner Situation zu verändern.

In meiner Antwort ging es keineswegs darum, den Vermieter aus der Verantwortung zu entlassen, sondern darum, schnell und preiswert Abhilfe zu schaffen und ggf. auch gemeinsame Lösungen zu finden.

Was nützt mir eine Mietminderung langfristig?

Was nützt es mir "recht zu haben", wenn ich den Balkon trotzdem nicht nutzen kann?

Was nützt mir ein Umzug in eine schlechter gelegene, kleinere, teurere Wohnung?

Scheint wohl eine "Charaktersache" zu sein, ob man lieber laut jammernd Opfer bleibt oder 50€ in die Hand nimmt und versucht, selbst etwas zu ändern.

Dieser Zustand ist ein erheblicher Mangel der zur Mietminderung von zumindest 10%, sogar bis zu 30% (so die Rechtsprechung) berechtigt ab Kenntnisgabe des Vermieters.

Der richtige Weg: Schriftliche (per Einwurfeinschreiben) Information des Vermieters mit Fristsetzung zur Beseitigung des Mangels.

Da hier eigene Ersatzvornahme kaum ergebnisträchtig wäre, dürftest du nach Ablauf der gesetzten Frist zusätzlich über einen weiteren Teil der Miete (20%) den Zurückbehalt ausüben.

Mietminderungs- und Zurückbehaltsabsicht vorsorglich vorher dem Vermieter nachweisbar zur Kenntnis geben.

Wie der Vermieter das Problem löst, ist sein Problem. Es wäre sicher sinnvoll, dass er mit der Kommune diesbezüglich zusammenarbeitet und eine Dauerlösung sucht.

Dem Mieter / den Mietern ist nicht zuzumuten, diese Plage hinzunehmen.

Durch Tauben verursachte Gesundheitsschäden berechtigen zur Forderung nach Schmerzensgeld.

Dein Unmut ist durchaus verständlich. Es stellt sich nur die Frage, was der Vermieter tun soll. Er kann ja nicht auf jedem Balkon eine Wache positionieren oder jemanden beauftragen, der mit ´ner Steinschleuder auf die Viecher schießt. (Der dabei dann wohl alles andere treffen würde - nur keine Taube!) Die Viecher sind einfach in der Überzahl.