Vermieter kostenlos wohnen lassen

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Kein Mensch kann dich zwingen, für eine Wohnung Miete zu zahlen - Mietfrei wohnen ist so legal wie das sekündliche Luft holen damit man nicht erstickt.


Nur ohne Vertrag würde ich nichts dergleichen machen - bei Geld hört gewissermaßen die die Freundschaft bald auf. Um die Nebenkostenvorauszahlung wirst du nicht herum kommen, denn darauf haben die übrigen Mieter ein Recht - oder der Vermieter übernimmt auch diese Kosten!

XtraDry  20.02.2011, 13:13

Eine Nebenkostenzahlung gilt rechtlich als Mietzahlung. Mit der Vereinbarung einer solchen Zahlung hätte man automatisch einen Mietvertrag gemäß §§ 535 ff. BGB abgeschlossen...

Grundsätzlich geht alles, was man sich ausdenken kann.

Aber trotzdem sind ein paar Aspekte zu betrachten:

Dein Freund wird - wie jockl angedeutet hat - damit rechnen müssen. dass das Finanzamt ihm zumindest eine fiktive Miete anrechnet. Dieser Punkt wäre unter euch zu klären.

Als Nachweis deinerseits wem auch immer gegenüber reicht normalerweise die Anmeldung. Gelegentlich kann eine Behörde aber auch die Vorlage eines Mietvertrages fordern.

jetzt kommt das große

ABER

ich habe den Eindruck, dass du hier irgendwie sozialschmarotzen willst und ich sage dir:

das geht schief!

Unterschätze die Zusammenarbeit der Ämter nicht, besonders wenn es um Leistungen nach dem SGB geht. Da hat sich einiges geändert in den letzten Jahren.

Ein Betrug lohnt sich nicht! Also bitte "sauber" bleiben!

ralfo 
Fragesteller
 20.02.2011, 11:13

Ich bin mein ganzes leben "sauber". Evtl. wäre es besser gewesen sich auch mal "anders" zu verhalten. ;-) Ich schaue nur was geht und was nicht. Von daher werde ich am Ende eh wieder sauber dastehen weil ich nur mache was geht.

Ja, das geht, das wäre dann ein Leihvertrag, gemäß §§ 598 ff. BGB. Alerdings darfst Du dann gar nichts zahlen müssen, auch keine Nebenkosten, denn sonst wird daraus automatisch ein Mietvertrag...

Ich würde allein schon wegen der Nebenkosten einen Vertrag aufsetzen, damit du hinterher nicht auf allen Kosten allein sitzen bleibst:

  • Strom
  • Wasser
  • Müllabfuhr
  • Abwasser
  • Kabelanschluss

usw.

usw.

ralfo 
Fragesteller
 19.02.2011, 15:17

Die Sache ist die, das meine Mutter eine Erwerbsunfähigkeitsrent erhält und vom Sozialamt einen Zuschuss bezieht.

Nun werde ich wegen der Unterhaltsüberprüfung auch meine Mietkosten angeben müssen.

Ich kann an dieser Stelle auch den Bereich Mietkosten durchstreichen oder eben die 0,- Euro angeben.

Nur wenn ich 0,- Euro für Miete angebe, frage ich mich ob ich und mein Freund uns dann Fragen aussetzen müssen wie "Warum" 0,- Euro usw. usf.

stelari  19.02.2011, 15:26
@ralfo

Warum du keine Miete zahlen musst, hat auch das Amt nicht zu interessieren - ist halt nur schlecht für dich, denn die Mietkosten würden dein Einkommen schmälern, das auf die Unterhaltsberechnung mit aufgerechnet wird. Je weniger Ausgaben du hast, um so mehr musst du abdrücken und um so weniger muss das Amt zahlen.

ralfo 
Fragesteller
 20.02.2011, 11:11
@stelari

Das mit der Unterhaltsberechnung wurde vom Amt insofern berechnet, dass die Einnahmen und Ausgaben meiner Eltern verrechnet wurden. Meine Mutter erhält vom Amt so weit ich weiss "nur" einen 50 Euro Zuschuß da das Einkommen meines Vaters in betracht gezogen wurde. Ich gehe mal davon aus, dass ich den 50-ger für meine Mutter im Ernstfall abdrücken müsste. Das sollte kein Problem sein. Aber was bedeutet "um so weniger muss das Amt zahlen"? Wenn ich bei meinen Eltern, mit einem Mietvertrag ausgestattet, leben würde, würde die gleiche Unterhaltsprüfung durchgeführt werden (ich verdiene nicht so viel). Wenn am Ende heraus kommt ich wäre unterhaltspflichtig, dann ist es so. Kann das Amt trotz meines Mietvertrages festlegen das ich auch die Miete meiner Eltern (Mutter) bezahle?

Natürlich kann Dich der Vermieter (wenn er so dumm ist) kostenlos wohnen lassen.

In den meisten Kommunen wird für die Anmeldung beim EWA kein Mietvertrag bzw. eine Bescheinigung das Bürger xyz tatsächlich dort wohnt mehr verlangt.

Vorher nachfragen.