Vermieter kommt ständig unangekündigt in unsere Wohung-darf er das?
Also vorab ein paar Informationen zur Wohnsituation: Ich, 25-jährige Studentin, wohne mit 3 weiteren Leuten (2 Männer, 1 Mädel - alle etwa so alt wie ich) in einer WG in einer Thüringer Stadt. Die 4-Zimmer Wohnung, in der wir leben sowie die Wohnung darüber (in welcher der Vermieter "Herr S." samt Familie selbst wohnt) gehören dem eben erwähnten Vermieter. Also er hat die Wohnungen einst gekauft, sie renoviert, ist in die eine selbst eingezogen und hat die andere vermietet. Bzw. falls es relevant sein könnte: jedes WG Zimmer wird einzeln vermietet.
Seit ich letztes Jahr im Juni eingezogen bin, kommt Herr S. ständig einfach in die Wohnung. Im Sommer sogar mehrmals in der Woche. Immer lässt er sich mit seinem Schlüssel rein. Und das meistens sogar ohne triftigen Grund. Nur einmal hat er was repariert. Ansonsten kam er nur wegen Belanglosigkeiten. Es ist schon mehrfach vorgekommen, dass meine Mitbewohnerin und ich nur in Unterwäsche in der Küche saßen und er einfach reinplatzte! Ihm machte das nichts aus. Als uns das zum ersten mal zu viel wurde, hat ein Mitbewohner mal den Mut gefasst ihm zu sagen, dass wir das nicht wollen- worauf er erwiderte, dass das seine Wohnung sei und ihm ständige Zugang zustehen würde! Wir haben ihn auch auf den Absatz in unseren Mietverträgen hingewiesen, der besagt, dass ein Zutritt nur mit 24-stündiger schriftlicher Vorankündigung geschehen darf- aber das interessierte ihn nicht. Er beharrt darauf, dass das seine Wohnung sei und er immer Zutritt haben darf.
Darauf haben wir dann die Wohnungstür von innen zugeschlossen und als er sich wieder einmal (eigentlich unbefugt) selbst hereinlassen wollte, ging das natürlich nicht und er hat geschrien und wie ein Irrer gegen die Tür gehämmert. Als ich dann aufmachte, stürmte er rein und schrie mich an, was mir denn einfällt....usw....Nunja und das ist bis heute so geblieben. Leider traut sich keiner von uns mal ein ernstes Wort mit Herr S. zu reden, weil er ja 1. (wie eben beschrieben) recht aggressiv ist und 2. wir alle Angst haben rauszufliegen. Ja klar ihr sagt jetzt dass kann er nicht machen, aber der hat seine Mittel und Wege. Hat schonmal jemanden der sich gegen seine Tyrannei aufgelehnt hat, rausgekriegt....
Also die wichtigsten Fragen sind nun: Darf er einfach so mit seinem Schlüssel reinkommen? Darf er den Schlüssel überhaupt haben? Und was können wir sonst noch tun bzw. was würdet ihr mir/uns raten?
Wir sind vollkommen am Ende mit unserem Latein. Bitte helft uns!
23 Antworten
Bzw. falls es relevant sein könnte: jedes WG Zimmer wird einzeln vermietet.
Entgegen einiger Antworten hier, hat dein Vermieter recht. Ihr habt die WG-Zimmer einzeln gemietet. Die darf er natürlich nicht betreten. Die Gemeinschaftsräume gehören aber nicht zu eurer Mietsache, deren Nutzung ist euch einzig gestattet. Insofern hat dein Vermieter das Recht, die Gemeinschatsräume jederzeit ohne Vorankündigung zu betreten. Du hast ein Zimmer gemietet.......nicht die ganze Wohnung.
falls es relevant sein könnte: jedes WG Zimmer wird einzeln vermietet.
Das ist sogar sehr relevant. Denn dann sind die anderen Räume in der Wohnung Gemeinschaftsräume die Ihr zwar nutzen dürft aber nicht das alleinige Nutzungsrecht habt.
Sprich der Vermieter darf sie ohne Ankündigung und Eure Erlaubnis betreten.
Das es trotzdem unhöflich ist steht auf einem anderen Blatt.
Danke für das Kompliment.
Ihr solltet versuchen mit dem Vermieter in aller Ruhe zu reden.
Ihm sagen das es ja OK ist das er die Gemeinschaftsräume betreten darf, er aber doch bitte wenigstens anklopfen, klingen oder sich anmelden möchte.
Es könnte ja sein das gerade die Mädels leicht oder gar nicht bekleidet durch die Wohnung laufen und das wäre doch sehr unangenehm wenn dann der Vermieter plötzlich im Flur steht.
Schon getan!!!! Mehrfach. Alles das was du grad geschrieben hast. Ist ihm egal -__-
@ Antari
Nein, es besteht kein Grund für den Vermieter, die Wohnung zu betreten. Er darf es schlichtweg nicht. Das gilt auch für etwaige Gemeinschaftsräume. Das verbietet sogar der Mietvertrag, wie die Fragestellerin oben irgendwo geschrieben hat. Mieter brauchen sich das nicht gefallen zu lassen. Im übrigen ist das ein empfindlicher Eingriff in die Privatsphäre. Ich bin mir nicht sicher, aber ich denke, die Wohnung ist nicht nur im Mietrecht geschützt, sondern sogar auch im BGB.
@Doofe
Laut Fragesteller ist je ein Zimmer in der Wohnung vermietet, nicht die Wohnung als ganzes an alle. Dann ist das eine Art Wohnheim. Die Zimmer sind absolute Privatsphäre und durch Artikel 13 des Grundgesetzes geschützt.
Das ist kriminell: Hausfriedensbruch und sexuelle Nötigung. Lasst den Schlüssel immer stecken und erstattet Anzeige, parallel sucht ihr euch was anderes. Bloß weg von dem.
Nein, er darf keinen Schlüssel zur Wohnung besitzen. Wozu sollte er diesen benötigen, wenn er nicht einfach so rein darf?
Hausverbot erteilen und Polizei rufen. Zur Not ist auch die Anwendung von Gewalt gegen den Vermieter, vor allem wenn er versucht gewaltsam in die Wohnung einzudringen. Der Vermieter kann auch 100-mal eine Ankündigung schreiben, in die Wohnung zu wollen. Diese ist völlig belanglos.
Aufgrund deines "RatgeberHelden-Ranges" schenke ich deiner Antwort viel Vertrauen. Klingt auch plausibel. Jedoch bleibt nun die Frage: was sollen wir tun? So kann es doch nicht weitergehen ... :(