Vermieter droht und beleidigt!

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Ihr haltet euch an die Vereinbarungen die vertraglich festgehalten wurden. Ihr habt auf jeden Fall ein Mietrecht bis zum 31.10. . Der Vermieter oder Schwager darf vorher eure Wohnung nicht ohne eure Einwilligung betreten! Das ist Hausfriedensbruch und gegebennenfalls sogar Einbruch. Eure Sachen darf er nichteinmal anrühren sonst ist es Diebstahl und Sachbeschädigung. Sagt ihm das und auch dass, wenn er es doch machen sollte, ihr ihn bei der Polizei anzeigt. Wenn er austickt ruhig bleiben und ihn an seinen Anwalt verweisen, der macht ihm das schon klar! Notfalls würde ich sogar die Polizei holen, wenn er euch droht und handgreiflich wird (z.B. versucht die Tür aufzudrücken, wenn ihr ihm den Einlass verweigert!). Ihr habt es ja fast geschafft. Aber um die Kaution sehe ich schwarz. Er darf sie zwar nicht einfach selbst aufbrauchen (Zweckendfremdung), sondern muß diese sogar auf ein dafür bestimmtes Konto einzahlen, das Zinsen bringt. Aber wer weiß,ob es noch existiert!? Ein Anwalt kostet einiges, es sei denn ihr habt eine Rechtschutzversicherung oder seit im Mieterschutzbund.

Birne56  08.10.2012, 15:52

Ich vermute, dass die beiden die KAution noch gar nicht gezahlt haben.

Du wirst nicht warten bis der Kerl wieder vor deiner Tür steht, sondern dich heute abend mit deinem Freund hinsetzen und ganz genau auflisten, wann der Schwager immer aufgetaucht ist und was er gesagt hat (alle Drohungen so genau wie möglich auflisten); danach werdet ihr zur Polizei gehen und Anzeige wegen Nötigung und Erpressung, Beleidigung und was weiß ich stellen. Könnt ihr euch einen Anwalt leisten? Wer weiß, was ein Anwalt da noch machen könnte; ich kann mir vorstellebn, dass ihr nicht mal mehr Miete zahlen müsst, immerhin hat der Vermieter seinen Teil des Vertrages nicht eingehalten, und ihr musstet auch noch kurz nach dem Einzug wieder ausziehen; da kommen immense Kosten auf einen zu, die so nicht geplant waren...

Viel Erfolg!!

CrAzZzY555 
Fragesteller
 08.10.2012, 15:51

Mit den Kosten hast du allerdings recht! Momentan sind wir schon in Gesprächen bei dem Mieterbund. dieser hat zum Teil auch schon Gespräche am Telefon mit bekommen. Mit meinem Freund zusammen setzen wird etwas schwierig, da er die ganze Woche weg ist. Aber ich selber werde schon mal anfangen. Dann danke ich dir schon mal für die schnelle Antwort!!

Sollte er tatsächlich deine Wohnung betreten macht er sich strafbar. Das ist Hausfriedensbruch und du kannst sofort die Polizei rufen. Am besten fährst du sofort in den Baumarkt und holst ein neues Türschloß und baust das ein (das alte nicht wegschmeißen). Sollte er noch einen Schlüssel haben (das wäre übrigens auch nciht erlaubt) kommt er dann erst mal nicht rein. Wichtig ist nur, dass ihr das Türschloß wieder zurückbaut, wenn ihr auszieht. Anzeige wegen Beleidigung kannst du natürlich stellen. Das wird aber im Sand verlaufen. Allerdings hat er auch eine Straftat angedroht. Von daher würde ich mich auch auf den Weg zur Polizei machen und Anzeige erstatten und auch sagen, dass er den Hausfriedensbruch für Mittwoch angedroht hat. Vielleicht hast du Glück und die Beamten schauen mal bei deinem Vermieter vorbei und klären ihn auf oder fahren Mittwoch mal eine Streifenrunde mehr.

Auch bei einer Eigenbedarfskündigung muss der Vermieter Fristen einhalten. Von daher seit ihr schon echt nett, dass ihr euch so schnell etwas neues gesucht habt. Ihr habt alles getan um ihm das Leben leichter zu machen, was ihr gar nicht hättet machen müssen. Wegen der Mietzahlung mach dir keine Sorgen... Wenn im Vertrag der 15. steht, dann hat der Vermieter darauf zu warten.

Also.. ab zur Polizei und dann in den Baumarkt.

CrAzZzY555 
Fragesteller
 08.10.2012, 15:49

okay, danke das werde ich auf jedenfall dann heute machen mit dem Schloss austauschen. und danke für die schnelle Antwort.

icch würde empfehlen wegen den drohungen zur polizei zu gehen.

am 31.10. sollt ihr zwar ausziehen, müßt ihr aber nicht.

was ihr müßt, entscheidet in diesem fall ein gericht.

wenn ihr also länger für euren umzug braucht, geht zu einem anwalt (fachanwalt für mietrecht).

ich empfehle zusätzlich noch, das vorläufig immer eine zweite person in eurer wohnung seihen sollte, damit ihr für die drohungen und evtl. handlungen eures vermieters zeugen habt.

CrAzZzY555 
Fragesteller
 08.10.2012, 15:52

Das mit der zweiten Person haben wir uns gerade eben am Telefon auch überlegt. Ausziehen wollen wir schon, da wir ja auch im laufe der Woche die Schlüssel für die neue Wohnung bekommen. Danke für deine schnelle Antwort!!

Ich würde wenn er wieder kommt und beleidigt die POlizei holen

Th34rr1v4l  08.10.2012, 15:36
  1. das

  2. würd ich direkt eine anzeige wegen beleidigung etc machen