Verletzt bei Probearbeit! Was nun?
Mir konnte die Frage keiner wirklich beantworten, deswegen frag ich mal euch!
Also mein "Fast-Schwager" hat letzte Woche Probe gearbeitet, in einen Fleischverarbeitungsbetrieb, beim Geräte sauber machen, ist er gegen das Messer gekommen und hat sich vom Mittelfinger bis zum ersten Gelenk von oben den Finger abgeschnitten, wurde wieder angenäht! Klar das Probearbeiten war beendet, aber wie läuft das nun, er muss doch für das Probearbeiten auch versichert gewesen sein,oder?! Muss denn nun die Berufsgenossenschaft für ihn zahlen! Weil es dauert doch ne weile bis er wieder arbeiten kann/könnte, oder gibs da ne andere Regelung, weil er arbeitslos ist und bei denen nicht angestellt ist?!
5 Antworten
auch beim probearbeiten ist man versichert. da es sich um einen arbeitsunfall handelt, muß die berufsgenossenschaft in kraft treten.
ja ich war mir unschlüssig weils ja nur ein Tag Probearbeit war
Die ausgezeichnete Antwort ist leider rechtlich falsch. Probearbeit steht nach der rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit (da gibt es mehrere Entscheidungen bis zum Bundessozialgericht zu) nicht unter Versicherungsschutz. Grund ist, dass die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses in erster Linie dem Arbeitnehmerinteressen dient und hier in der Regel keine Arbeit von besonderem wirtschaftlichen Wert verrihctet wird. Anders ist es bei einem Praktikum. Hier besteht - auch wenn es unentgeltlich verrichetet wird - Versicherungsschutz bei der BG des Praktikumsbetriebes. Ein Praktikum liegt inhaltlich immer dann vor, wenn bei der Praktikumstätigkeit in irgendeiner Form eine Wissensvermittlung stattfindet.
ruft doch in dem betrieb mal an und frag nach ob und wo er versichert war/ist normaler weiße müsste des schon versichert gewesen sein ansonsten einfach mal bei der normalen kranken versicherung nachfragen ob die das wissen oder ihr ruft mal bei der berufsgenossenschaft an wer für des aufkommen muss is dumm gelaufen sag deinem fast schwager gute besserung lg gormilicz
ja nee ich kümmer mich da nicht drum...
Bespreche das mit Versicherungen, dem Betrieb und auf der Gemeinde, dann bekommst du wichtige und vor Allem aktuelle Infos.
ja mich selber betrifft es ja nicht, ich war nur neugierig und wollte klarheit haben
Die Berufsgenossenschaft ist zuständig. das war doch zweifelsfrei ein Betriebsunfall.