Verletzt bei Probearbeit! Was nun?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

auch beim probearbeiten ist man versichert. da es sich um einen arbeitsunfall handelt, muß die berufsgenossenschaft in kraft treten.

kiiwyy 
Fragesteller
 26.04.2010, 09:48

ja ich war mir unschlüssig weils ja nur ein Tag Probearbeit war

Die ausgezeichnete Antwort ist leider rechtlich falsch. Probearbeit steht nach der rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit (da gibt es mehrere Entscheidungen bis zum Bundessozialgericht zu) nicht unter Versicherungsschutz. Grund ist, dass die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses in erster Linie dem Arbeitnehmerinteressen dient und hier in der Regel keine Arbeit von besonderem wirtschaftlichen Wert verrihctet wird. Anders ist es bei einem Praktikum. Hier besteht - auch wenn es unentgeltlich verrichetet wird - Versicherungsschutz bei der BG des Praktikumsbetriebes. Ein Praktikum liegt inhaltlich immer dann vor, wenn bei der Praktikumstätigkeit in irgendeiner Form eine Wissensvermittlung stattfindet.

ruft doch in dem betrieb mal an und frag nach ob und wo er versichert war/ist normaler weiße müsste des schon versichert gewesen sein ansonsten einfach mal bei der normalen kranken versicherung nachfragen ob die das wissen oder ihr ruft mal bei der berufsgenossenschaft an wer für des aufkommen muss is dumm gelaufen sag deinem fast schwager gute besserung lg gormilicz

kiiwyy 
Fragesteller
 26.04.2010, 09:51

ja nee ich kümmer mich da nicht drum...

Bespreche das mit Versicherungen, dem Betrieb und auf der Gemeinde, dann bekommst du wichtige und vor Allem aktuelle Infos.

kiiwyy 
Fragesteller
 26.04.2010, 09:49

ja mich selber betrifft es ja nicht, ich war nur neugierig und wollte klarheit haben

Die Berufsgenossenschaft ist zuständig. das war doch zweifelsfrei ein Betriebsunfall.