Verlängerung des Vermittlungsgutscheines trotz Maßnahme ?
Ich habe folgendes Problem. Ich habe vor einem Monat Vermittlungsgutschein bekommen der nur bis zum 01.11.2015 gültig war da ich jetzt eine Maßnahme von der Jobcenter besuche. Jetzt habe ich eine Zusage von der Firma bekommen wo mich private Arbeitsvermittler vorgestellt hat.Ich kann nur Arbeitsvertrag unterschreiben falls ich Verlängerung eines Vermittlungsgutscheines bekomme, das wäre aber eine Doppelförderung. Kann mir das Jobcenter ausstellen auch wenn das Doppelförderung ist ?
1 Antwort
Dass das eine Doppelförderung darstellen soll - ist ziemlicher Unsinn.
Beide Instrumente greifen ja gar nicht gleichzeitig.
Solange du nicht vermittelt wirst, kostet der Vermittlungsgutschein das Amt keinen Cent, dafür entfällt mit deiner Vermittlung auch die Teilnahme und die Kosten an der Maßnahme.
Die Teilnehmer der Maßnahmen, die ich in Berlin geleitet habe, hatten sogar einen Vermittlungsgutschein trotz Förderung in einer Maßnahme (Doppelkosten sind ja quasi ausgeschlossen).
Und eine Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt ( wenn auch mit finanziellem Einstellungsanreiz) hat immer höhere Priorität vor einer Maßnahme.