Verkehrsunfall nutzungsausfall wie viel tage?
Hallo ich hatte am 2. September 2017 einen Verkehrsunfall in dem ich der Geschädigte war und 100% im recht bin. Mein Auto war nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit da die hinterachse verbogen war. Der Schaden wurde von der Versicherung erst am 18. Oktober 2017 beglichen. Es wurde nach Reparaturkostenbasis abgerechnet. Da ich für die Reparatur meines Fahrzeuges auf das geld von der Versicherung angewiesen war, konnte ich das Auto in dem Zeitraum nicht nutzen. Wie viel Tage habe ich recht auf ein nutzungsausfall? Unfalltag bis Geldeingang?? Laut meiner rechnung sind es 47 tage hinzu kommen noch vom gutachter angeordneten 5 arbeitstage für die Reparatur.
6 Antworten
Da die Reparatur 5 Arbeitstage sind - hast du Anspruch auf einen Nutzungsausfall für diese Zeit. maximal 6 Tage incl. Gutachter.
Das Gutachten hättest du auch schon am 02./03.09 in Auftrag geben können und gleich anschließend die Reparatur.
Alles andere liegt bei dir, und muss der Versicherer nicht bezahlen.
Ein Ratgeber Ihrer Autoversicherung: Nutzungsausfall
Solange Sie aufgrund des Unfalles auf Ihr Fahrzeug verzichten müssen (beispielsweise für die Dauer der Reparatur), erhalten Sie in der Regel eine Entschädigung für den Nutzungsausfall. Der Tagessatz bewegt sich derzeit je nach Fahrzeugtyp zwischen 23 und 175 Euro.
Selbst schuld, wenn du so lange mit der Reparatur wartest!
Laut meiner rechnung sind es 47 tage hinzu kommen noch vom gutachter angeordneten 5 arbeitstage für die Reparatur.
Du hast genau für die 5 Tage vom Gutachter Anspruch als Nutzungsausfall.
.... was kann denn die Versicherung dafür, wenn ein Anspruchsteller klamm ist?
Geld hat man/Frau zu haben oder kann es sich beschaffen, so jedenfalls der BGH.
Zudem ist eine Rechnung meist fällig nach 4 Wochen.
Der Nutzungsausfall richtet sich nach der notwendigen Reparatur oder Wiederbeschaffung eines gleichen Fahrzeugs.
Dass du keinen Kredit bei deiner Hausbank erhältst um in Vorlage zu gehen, interessiert die Versicherung nicht.
dass die Abwicklung sich so lange hingezogen hat, ist deine eigene Schuld.
dann könntest du ja auch einfach ein ganzes Jahr warten und dir dann vom Nutzungsausfall ein neues Auto kaufen.
Wie bist du denn drauf? Wenn du "Substanzen" konsumierst, musst du vielleicht mal zur MPU
maximal 14 Tage , jedoch nicht länger als die Rep.-Dauer
Viel Glück
Ich bin nicht verpflichtet in Vorlage zu gehen. Ob es die Versicherung interessiert oder nicht. Und warum sollte es meine schuld sein? :-D