Verkehrsunfall, Klage einreichen oder nicht?

5 Antworten

Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand..... Ein uraltes Sprichwort das nicht im geringsten an Aktualität verloren hat. Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei... Was sollen wir hier noch dazu sagen? Du stehst in Kontakt mit Anwalt und Gutachter, sprich mit denen ab was am besten zu tun ist und wie die Aussichten auf Erfolg sind und entscheide dann, ob Du bereit bist das Risiko einzugehen.

Sieh das mit der Rechtsschutz mal so:  Was hättest Du bisher an Jahresprämien dafür bezahlt ohne sie genutzt zu haben ?

Und davon bezahlst Du die Kosten.

Wenn Du Klage erhebst, werden beide Gutachten auf den Tisch kommen, beide gelten dann als parteiische Gutchten, weil sie von den jeweiligen Parteien beauftragt wurden.

I.d.R: wird das Gericht ein drittes Gutahcten einholen, von einem Gutachter, der vom Gericht bestimmt wird. Was der dann feststellen wird ist dann maßgeblich.

Die Versicherungen versuchen sich immer zu winden und den Schaden nicht bezahlen zu wollen, das ist eine richtige Unsitte geworden.

Selbst bei eindeutigen Sachen lassen die es auf Klagen ankommen, die haben ja das Geld für dne Prozess schon zusammengespart, bei denen, die "Klein bei geben".

Bei meiner Schwägerin war das auch so, das ist am Stop-Schild ein Lieferwagen hinten drauf gefahren, wer kann auch ahnen, dass meine Schwägerin bei einem Stop-Schild anhalten könnte ?

Der Schaden sah von aussen auch nur aus, wie ein paar Lack-Kratzer, es waren dann aber doch fast 2000 EUR. Die Versicherung hat dann erst nach Klage Einreichung bezahlt.

Das ist heute so, früher haben Versicherungen sofort bezahlt,  eine paar Jahre später mußte man sich einen Anwalt nehmen, heute zahlen die oft bei Klage Androhung, oft erst bei Klagerehebung, was kommt noch bei dieser "Geiz ist geil" Menthalität ?

Ob Du gewinnst oder verlierst, hängt immer von den Prozessbeteiligten ab, wie gut ist Dein Anwalt, wie gut der Anwalt von der Versicherung, wie ist der Richter drauf ?

Recht haben und Recht bekommen haben leider genau so wenig miteinander zu tun wie Recht und Gerechtigkeit.

Eigentlich ist es ganz einfach:

Ein Gericht wird mit beiden Gutachten nichts anfangen können und daher einen vereidigten bestellen. Ausserdem muss der Kläger -also DU- mit Gerichtskosten immer in Vorleistung treten. Das bedeutet im Prinzip, dass DU den Gutachter zahlst, der dir finanziell "das Genick brechen" könnte...

Wie nämlich dieses Gutachten und danach das Urteil ausfällt, weiss keiner.

Deine Wahrscheinlichkeit in 1. Instanz zu obsiegen liegt bei 50%. Was du aber weisst: bei Niederlage kannst du die (Prozess-)Kosten definitiv nicht tragen!

Du solltest das Angebot annehmen, hast keine Kosten und verwendest den Hunderter für einen Beulendoktor. Fertig.

Das hört sich ja nicht so gut an. Nur, ein Anspruchsteller hat doch immer seinen Schaden zu beweisen, und dies kann er hier nicht. Also keine Leistung vom Gegner. Klage halte ich für nicht angebracht, wenn denn die Gutachter sich schon so einig sind wie hier.

Das eine kleine Beule 3000 Euro kostet finde ich nicht ungewöhnlich das hatte ich auch schon