Verkehrskontrolle! Reicht eine Kopie des Fahrzeugscheins?

7 Antworten

mein schwiegersohn hat auch mehrere autos in seiner firma. diese werden von unterschiedlichen mitarbeitern benutzt.

da es immer wieder mitarbeiter gab, die die scheine verschlampt haben, hat er dann auch nur noch kopien mitgegeben.

als dann einer mal kontrolliert wurde, hat das sogar ein knöllchen gekostet weil es nicht statthaft ist.

mein schwiegersohn tut es trotzdem weiterhin so, denn die wahrscheinlichkeit, dass einer der mitarbeiter kontolliert wird ist gering.

sollte es dann zu einem knöllchen kommen, ist das immer noch billiger, als die ausstellung eines neuen fahrzeugscheins, von der rennerei mal ganz abgesehen.

Auch ich habe in den Firmenfahrzeugen nur Kopien. Bisher hatte ich damit noch keine Probleme. Wenn man mit dem kontollierenden Vernünftigt redet haben die meisten Verständnis. Im Auto soll man den Schein ja auch nicht liegen lassen und bei wechselnden Fahrern !!! Ansonsten ist eine Strafe immer noch besser als einen neuen Fahrzeugschein zu besorgen.

Wir haben vom Notar beglaubigte Kopien in unseren Firmenwagen und es hat bei Polizeikontrollen bisher keine Probleme damit gegeben. Allerdings ist es laut unserem Anwalt tatsächlich so, das man immer das original dabei haben muß/sollte. Im übrigen haben auch Autovermieter (zumindest mit denen ich bisher zu tun hatte) immer Originale im Auto. Auf denen steht der Hinweis Selbstfahrermietfahrzeug.

Questor  19.06.2007, 03:14

Bei uns bekommt man eine amtlich beglaubigte Kopie beim Straßenverkehrsamt.

Ich bin mir nicht sicher aber bekommt man bei Autovermietungen nicht auch nur eine Kopie?

Edit:

(1) Auf Grund der Betriebserlaubnis oder der EG-Typgenehmigung und nach Zuteilung des Kennzeichens wird der Fahrzeugschein (Muster 2a) ausgefertigt und ausgehändigt; fehlt noch die erforderliche Betriebserlaubnis, so wird sie durch Ausfertigung des Fahrzeugscheins erteilt; einer besonderen Ausfertigung der Betriebserlaubnis bedarf es nur, wenn umfangreiche Bedingungen gestellt werden, auf die im Fahrzeugschein als dann hinzuweisen ist. Die Scheine sind mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. (...)

jason808  18.06.2007, 10:01

Das Edit ist ein Zitat, habe ich hier gefunden: http://www.verkehrsportal.de/board/lofiversion/index.php/t35850.html

Bis vor kurzem hatten wir in unseren Firmenfahrzeugen auch nur Kopien, bis eine Kollegin in die Kontrolle kam und von den Polizisten ziemlich heftig angegangen wurde. Nach Anfrage beim Strassenverkehrsamt wurde uns gesagt, das ist nicht erlaubt. Der Fahrzeugführer muss immer das Original dabei haben.