Verkehrsberuhigter Bereich nicht angeleinter Hund?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dass das Auto nicht mit passender Geschwindigkeit gefahren ist, ist schwieriger zu beweisen als dass der Hund nicht angeleint war. Haftungsquote muss zur Not ein Gericht entscheiden.

Sabotaz 
Fragesteller
 01.06.2019, 13:16

ich bin nicht involviert, ich hab es nur beobachtet. Dass der Autofahrer zu schnell war, sollte eindeutig gewesen sein. Auch wenn Schätzungen nicht gelten, der zweite Gang war drin. Der Hund war nicht angeleint, aber nahe (ca. 50cm bei Fuß) dem Hundehalter. Als Zeuge hätte ich - so wie ich die Situation beobachtet habe - die Schuld eindeutig bei dem Autofahrer gesehen. Daher auch meine Frage, ob das denn auch so eindeutig geurteilt werden kann...

Sabotaz 
Fragesteller
 01.06.2019, 13:24
@Sabotaz

interessant. Ich bin jetzt im Netz auf die Aussage gestoßen, dass Gesetze zur Anleinpflicht Landessache sind. Nach Hundeverordnung Baden-Württemberg §4 Absatz (3):

"(3) Außerhalb des befriedeten Besitztums sind Kampfhunde und Hunde der in § 1 Abs. 2 und 3 genannten Rassen und ihrer Kreuzungen, die älter als sechs Monate sind, sowie gefährliche Hunde sicher an der Leine zu führen. Unabhängig vom Alter des Hundes ist am Halsband eine Kennzeichnung anzubringen, aufgrund derer der Hundehalter ermittelt werden kann. Unbeschadet der Kennzeichnung nach Satz 2 sind gefährliche Hunde zusätzlich entsprechend § 3 Abs.2 Satz 2 zu kennzeichnen."

betroffene Hunderasse wurde weder in Absatz 2, noch Absatz 3 von § 1 erwähnt.

Also dürfte die Leinenpflicht damit vom Tisch sein...

NamenSindSchwer  01.06.2019, 13:26
@Sabotaz

Spielt aber keine Rolle ob Pflicht oder nicht, dass er nicht angeleint war hat den Unfall (mit)verursacht und somit haftet der Hundehalter auch.

Streitfall. Der Autofahrer muß Bremsbereit fahren, der Hundehalter aber seinen Hund auch an die Leine nehmen. Nen ähnlichen Fall hatten wir mal im Dorf. Den Autofahrer konnte keine Überhöhte Geschwindigkeit nachgewiesen werden, wäre er ausgewichen hätte er einen Unfall mit einem anderen Auto verursacht. In diesem Fall bekam der Tierhalter die Schuld, den der haftet für das Tier. Ist in meinen Augen auch okay, den einen Hund hat man anzuleinen.

Da ist jeder mit schuld. Du musst als Hundehalter auf deinen Hund aufpassen und der Autofahrer ist zu schnell gefahren.

das Problem ist nur, wenn dem Hund was passiert, hast du keinen Hund mehr 😢

So wie ich das weiß, haftet erst mal der Hundehalter. Tiere sind immer problematisch.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung