Verjährung Zahnarztrechnung

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Forderungen verjähren mit Ablauf des zweiten Jahres, welches auf das Jahr folgt, in dem die Forderung entstanden ist. Datiert die Rechnung (!) also auf Januar 2010, dann verjährt die Forderung mit dem 31.12.2013. Entscheidend ist hier nicht der Leistungserbringungszeitpunkt, sondern der Termin, an dem der Schuldner von der Forderung erfahren hat.

eierkuchenform 
Fragesteller
 20.03.2012, 14:53

Ganz schön kompliziert.

In 2010 entstanden, das Jahr, das folgt ist 2011. Und dann noch 2 Jahre hinterher? Sehe ich das so richtig?

Ist ja auch egal, 2012 reicht mir wohl doch noch. Ich schick die Rechnung mal hin. Vielen Dank.

FordPrefect  20.03.2012, 17:28
@eierkuchenform

Ja. Anders ausgedrückt, 3 Jahre nach Ende des Jahres, in dem die Forderung entstand. Aber es sollte auch vorab geprüft werden, ob die Versicherung diese Kosten überhaupt erstattet. Hast Du die Rechnung im Ausland seinerzeit bar bezahlt? Oder handelt es sich um eine Rechnung, die Dir vom Arzt bzw. dessen Rechnungsstelle zugesandt wurde?

eierkuchenform 
Fragesteller
 20.03.2012, 19:19
@FordPrefect

Jaja, die Kasse zahlt das. Ich hatte eine ähnliche, neuere Rechnung hingeschickt, die unter Berücksichtigung der üblichen Abzüge (Praxisgebühr, jawoll, und 12 % Abzug für Bearbeitung oder so) akzeptiert und abgerechnet wurde. Vielen Dank für die Hinweise, werde ich mir irgendwo notieren, falls das oder was ähnliches wieder mal passiert.

kommt auf das ausland und deine KK an. es kann dir passieren, dass die das gar nicht zahlen...

Hallo,

bei Sozialleistungen beträgt die Verjährung nach dem SGB 4 volle Kalenderjahre.

Diese Verjährung gilt übrigens auch bei Beiträgen.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__45.html

Erstattungen von Auslandsrechnungen sind nur für bestimmte europäische Länder (inkl. Türkei und Tunesien) möglich. Zahnarztrechnungen aus der Schweiz werden nicht erstattet. Gruß

RHW

Angenommen die Rechnung ist vom 18.08.2010 dann beginnt die Frist am 01.01.2011 zu laufen und am 31.12.2012 ist sie dann verjährt.

eierkuchenform 
Fragesteller
 20.03.2012, 14:39

Die Rechnung ist vom Januar 2010. Zählt das angefangene Jahr und dann 2 dazu? Oder wann beginnt die Frist?