Wie ist die Verjährung von Heimkosten?
Mein Opa ist am 3.1.2010 in ein Pflegeheim gekommen. Unerklärlicherweise bezahlten meine Eltern die erste Rate an das Heim erst im Dezember 2013. Somit hat die Einrichtung die ersten 3 Jahre den Eigenanteil für meinen Opa nicht bekommen. Gestern kam ein Brief vom Anwalt mit der Forderung den Aussenstand an Heimkosten zu begleichen.
Müssen meine Eltern das bezahlen oder gilt da die Verjährungsfrist ??? Zumindest für die Jahre 2010 bis 2012 ??
Danke für die Antworten ..
1 Antwort
Müssen die wohl bezahlen oder ein anderes Kind , Deine Tante/Onkel..
auch wenn der Opa gestorben ist wird das Heim oder und das Sozialamt sich die Gelder wiederholen,
sicherlich hat das Sozialamt erstmal an das Heim gezahlt, da Dein Opa ja auch ein Taschengeld zusteht.. und wenn dies von seiner Pflegeversicherung nicht gedeckt wird, hat er oder seine Vertreter das Recht dieses erstmal übers Sozialamt zu erhalten..
In § 87a SGB XI heißt es eindeutig: "Die Zahlungspflicht der Heimbewohner oder ihrer Kostenträger endet mit dem Tag, an dem der Heimbewohner aus dem Heim entlassen wird oder verstirbt".