Verjährung einer Rechnung einer Physiopraxis über anteilige Gebühren?
Ich habe Dezember 2015 eine Rechnung erhalten von einer Physiopraxis über anteilige Gebühren aus 2006(!!). Möglicherweise hatte ich diese Leistung in 2006 erhalten und die Gebühren wurden damals nicht eingefordert. Ich kann mich aber nicht daran erinnern. Muss ich diese Rechnung bezahlen?
2 Antworten
moralisch: wenn du die Lesitungen in Anspruch genommen hast solltest du sie bezahlen.
rechtlich: hier sind die Verjährungsfristen zu beachten!
Du solltest mal nachfragen ob bereits vorher Rechnungen geschrieben wurde und Wann bzw. ob dir hierfür eine Mahnung(en) gechickt wurden.
Warscheinlich hast du auch diese Leistungen mit der Praxis schriftlich vereinbart. Prüfe mal in dieser Vereinbarung wie die Termine für die Anwendungen waren und wie die Bezahlung dort geregelt wurde.
Ob du diese auch im einzelnen in Anspruch genommen hast, mußt du in denen persönlich Terminkalender gegenprüfen.
Die regelmäßige Verjährungsfrist begann am 31.12.2006 und dauerte drei Jahre.
Das ganze ist somit verjährt.
Es sei den, diese Verjährung wurde gehämmt.