Vereinskündigung per sms

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Eine Austrittserklärung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Willenserklärungen aber sind nicht an eine bestimmte Form gebunden, es sei denn, das Gesetz oder eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung bestimmen ausdrücklich etwas anderes. ("Einseitig" bedeutet: Die Willenserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit keiner Zustimmung des Empfängers, "empfangsbedürftig" bedeutet: Die Willenserklärung muss dem Empfänger zugehen, nachweispflichtig hierfür ist der Erklärende).

Aber selbst dann,wenn die Satzung eine bestimmte Form (z.B. einen eingeschriebenen Brief) für notwendig erklärt, braucht sich der Austrittswillige nicht an diese Form zu halten. Denn eine solche Vorschrift wäre eine unzulässige Erschwerung des Austritts, da § 39 BGB ("Austritt aus dem Verein") zum Einen keine bestimmte Form für die Austrittserklärung vorschreibt und zum Anderen auch nicht zu den nachgiebigen Vorschriften des § 40 BGB gehört. Die Satzung kann also den Regelungsgehalt des § 39 BGB nicht einschränken.

Also: Im vorliegenden Fall ist der Austritt wirksam erklärt worden, denn der Empfänger hat die Erklärung erhalten. Der Nachweis ergibt sich aus der Antwort - SMS.

Meines Wissens muss eine Kündigung bei Verein durch eingeschriebene Postkarte erfolgen und den Termin des Ausscheidens nennen, der mit den Statuten übereinstimmen soll. So hat man einen Nachweis und man soll mit der Kündigung einen evtl. erteilten Abbuchungsauftrag der künftigen Vereinsbeiträge widerrufen.

JotEs  14.11.2012, 09:40

Meines Wissens muss eine Kündigung bei Verein durch eingeschriebene Postkarte erfolgen

Nein, das ist falsch. Näheres dazu in meinem Beitrag.

Eine Kündigung bedarf grundsätzlich der Schriftform. Per SMS kannst du dich vielleicht von deiner Freundin verabschieden, aber im Leben geht das nicht

JotEs  14.11.2012, 09:31

Nein, das ist leider falsch. Näheres dazu in meinem Beitrag.

Es gibt kein Gesetz über Vereinskündigung ;-)

Wenn eine Kündigung in welcher Form auch immer ausgesprochen wird und der Empfänger nimmt sie an bzw akzeptiert sie, dann ist alles gesagt was gesagt werden muß.

Du hast doch in dem anderen Forum die korrekte Antwort bekommen. Schriftlich mit Unterschrift. Sollte auch per Fax gehen.

Natürlich kann der Verein auch eine mündliche Kündigung oder eine SMS akzeptieren .... wenn er will .....

JotEs  14.11.2012, 09:38

Ich weiß nicht von welchem anderen Forum die Rede ist.

Klar ist jedoch: Eine Austrittserklärung ist in jeder Form zulässig und wirksam, wenn und sobald sie einem berechtigten Empfänger, nämlich einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied, zugegangen ist. Sie muss nicht vom Verein akzeptiert oder bestätigt werden. Der Erklärende muss allerdings ggf. den Zugang nachweisen können.

Jorgfried  14.11.2012, 13:45
@JotEs

Der Erklärende muss allerdings ggf. den Zugang nachweisen können.

Hoffen wir, dass eine SMS dafür ausreicht.