Verdacht auf fahrlässige Tötung im Krankenhaus. An wen kann man sich wenden?

5 Antworten

Wenn der Verdacht besteht, dass da eine Fahrlässigkeit vorliegt, dann wende Dich mal an die Krankenkasse deiner Mutter. Siehe dazu auch:

http://www.bmg.bund.de/praevention/patientenrechte/behandlungsfehler.html

Was ich persönlich hier vermisse, ist das Alter deiner Mutter. Hinsichtlich der Todesursache bleibt kein Totenschein offen. Vermute mal, dass man die Todesursache aber erst mal zurückhält, bis evtl. anberaumte Obduktions-(Sektions-) Befunde vorliegen. Immerhin ist ein Totenschein ein Dokument mit dem man nicht nach "Streiche dies und setze Jenes" - Verfahren vorgehen kann.

Zum Anschluss an das Sauerstoffgeräte? oder vielleicht Beatmungsgerät? will ich hier nichts schreiben, weil es dafür zig Gründe geben kann. Wäre also sehr Spekulativ. Ohne Notwendigkeit aber wird man das nicht gemacht haben.

Aber, wie schon geschrieben... hier hilft Dir die Krankenkasse mit Sicherheit weiter. Denn die mögen ja einige Praktiken der Krankenhäuser ganz und gar nicht.

ich würde mich auch an die Polizei wenden. Wie die Sache mit der Todesursache im Totenschein ist, weiß ich nicht, du kannst vielleicht mal bei Google nachschauen, beziehungsweise ich werde auch nachschauen und wenn ich was finde, dann kommentiere ich mit dem Link. Und das mit dem Sauerstoffgerät weiß ich auch nicht genau, ich denke mir, dass man jemand daran anschließt, wenn der Patient akute Probleme mit dem Luft bekommen hat.

Wende dich an einen Anwalt. Der wird dich beraten was zu tun ist.

Bei so etwas wende dich an die Polizei oder Staatsanwaltschaft (oder einen Rechtsanwalt, der das dann für dich macht). Die haben tagtäglich mit solchen Fällen zu tun und können dir am Besten weiter helfen.

AHZ0653  07.09.2014, 18:58

Es gibt den kürzeren Weg über die richtige Stelle. Und die richtige Stelle sorgt dann schon für´s weitere Procedere. Verkehrsanwälte und Scheidungsanwälte gibts wie Sand am Meer. Spezialisierte Patientenrechts-Anwälte dagegen weniger.