Verarscht bei der Wohnungssuche?

11 Antworten

Vermieter können sich Ihre Mieter aussuchen.

Egal ob Sie Vorurteile haben oder nicht, Du hast nur eine rechtliche Handhabe, wenn der Vermieter Dich diskreminiert.

Aber diesen Fehler machen im Normalfall die Vermieter nicht.

Die mündliche Zusage ist noch kein Vertrag.

Auch, wenn es enttäuschend und bitter ist, dann doch wieder zurückgestellt worden zu sein, Du wirst rein rechtlich vermutlich nichts erwirken.

Notfalls würde es "der Typ" vermutlich auch abstreiten, Dir die Wohnung bereits fest zugesagt zu haben, Beweise / Zeugen für das Gespräch hast Du vermutlich keine.

Dass Menschen mit entsprechendem Hintergrund benachteiligt werden, weil andere "Artgenossen" den Schnitt versauen, ist leider kein Einzelfall.

der Vermieter entscheidet, wer rein darf, und wer draußen bleibt...

DU hast da überhaupt keinen Anspruch, egal wie du dich führst... falls du die Wohnung nicht bekommst, kannst du dir das "rechtlich dagegen vorgehen" sparen...

du hast da KEINE Chance

Die Situation klingt nicht sonderlich angenehm, dennoch wirst du wenig Chancen haben dagegen vorzugehen, da die Wohnungsgesellschaft sich die Mieter aussuchen kann.

Des Weiteren ist die Frage, ob der Typ, wie du ihn bezeichnest der Vormieter war oder ein Angestellter der Wohnungsgesellschaft, denn ein Vormieter hat keine Entscheidungsmacht über die Wohnung. Der Vormieter kann höchsten der Wohnungsgesellschaft eine Einschätzung abgegeben, wie der seinige Eindruck der Wohnungsinteressenten war.

In Deutschland gilt Vertragsfreiheit. Zumindest da, wo es nicht gesetzlich anders geregelt ist.

Jeder kann sich somit seinen Vertragspartner aussuchen.