Verarscht bei der Wohnungssuche?
Ich möchte wissen ob ich rechtlich gegen folgendes szenario vorgehen kann.
Ich war bei einer wohnungsbesichtigung. der typ hat mich 2 tage später angerufen und gesagt ich darf die wohnung beziehen. gestern ruft mich sone tante von der zuständigen wohngesselschaft(oder sowas ähnliches) an und bittet mich zu einem gespräch zu ihr weil vorher nicht bekannt war dass ich momentan in einer betreuten wohngemeinschaft lebe. da ich kein betreuungsbedarf habe und sehr selbstständg bin muss und will ich hier raus und brauche deshalb eine wohnung. jetzt der hammer:
da es schonmal probleme mit menschen gab die aus betreuten wohngemeinschaften in eigene wohnungen gezogen sind ( miete verfeiern gegangen , lärmbelästigung etc. ) ist man sich nicht sicher ob ich die wohnung doch b eziehen darf. es werden also probleme mit menschen, die NICHTS mit mir zu tun haben, auf mich projeziert. man unterstellt mir ich würde meine miete verfeiern gehen oder meine nachbarn belästigen, ohne jeglichen logischen anhaltspunkt.
meine jetzige noch betreuerin war wortlos und empfand das als bodenlose frechheit, vorallem weil die betreuer meiner wohngemeinschaft regelmäßig klienten in wohnungen eben dieser wohngesselschaft vermittelt und es noch NIE zu negativer resonanz kam.
sollte ich die wohnung trotz zusage jetzt doch nicht mehr bekommen, was ja logischer weise durch unterstellung und erfahrungsbasierten vorurteilen passieren müsste, kann ich da rechtlich gegen vorgehen ?
mir ist es ehrlich total egal wer was über mich denkt und wer mir was an den kopf wirft, aber sobald mir unterstellungen die wohnsituation entreißen können, kann ich dann nicht rechtlich dagegen vorgehen ?
11 Antworten
Vermieter können sich Ihre Mieter aussuchen.
Egal ob Sie Vorurteile haben oder nicht, Du hast nur eine rechtliche Handhabe, wenn der Vermieter Dich diskreminiert.
Aber diesen Fehler machen im Normalfall die Vermieter nicht.
Die mündliche Zusage ist noch kein Vertrag.
Auch, wenn es enttäuschend und bitter ist, dann doch wieder zurückgestellt worden zu sein, Du wirst rein rechtlich vermutlich nichts erwirken.
Notfalls würde es "der Typ" vermutlich auch abstreiten, Dir die Wohnung bereits fest zugesagt zu haben, Beweise / Zeugen für das Gespräch hast Du vermutlich keine.
Dass Menschen mit entsprechendem Hintergrund benachteiligt werden, weil andere "Artgenossen" den Schnitt versauen, ist leider kein Einzelfall.
der Vermieter entscheidet, wer rein darf, und wer draußen bleibt...
DU hast da überhaupt keinen Anspruch, egal wie du dich führst... falls du die Wohnung nicht bekommst, kannst du dir das "rechtlich dagegen vorgehen" sparen...
du hast da KEINE Chance
Die Situation klingt nicht sonderlich angenehm, dennoch wirst du wenig Chancen haben dagegen vorzugehen, da die Wohnungsgesellschaft sich die Mieter aussuchen kann.
Des Weiteren ist die Frage, ob der Typ, wie du ihn bezeichnest der Vormieter war oder ein Angestellter der Wohnungsgesellschaft, denn ein Vormieter hat keine Entscheidungsmacht über die Wohnung. Der Vormieter kann höchsten der Wohnungsgesellschaft eine Einschätzung abgegeben, wie der seinige Eindruck der Wohnungsinteressenten war.
In Deutschland gilt Vertragsfreiheit. Zumindest da, wo es nicht gesetzlich anders geregelt ist.
Jeder kann sich somit seinen Vertragspartner aussuchen.