Veraltetes Testamant aufgetaucht - ungültig?
Mein Vater ist nach langer Erkrankung gestorben und hat mir und meinen beiden Geschwistern vor seinem Tod gesagt, dass er kein Testament gemacht habe, da durch die gesetzliche Erbfolge ja alles geregelt sei. Also haben wir einen gemeinsamen Erbschein beantragt - und nun erfahren, dass ein 36 Jahre altes Testament aufgetaucht ist. Es ist bei einem Gericht in seinem damaligen Wohnort hinterlegt worden und soll nun zum zuständigen Nachlassgericht übersandt werden, das es eröffnet.
Vor 36 Jahren waren unsere Eltern frisch geschieden und mein Vater wollte damals mit seiner neuen Lebensgefährtin zusammenziehen. Er hatte sogar schon eine gemeinsam Wohnung angemietet, doch die Frau hat damaks kalte Füße bekommen und hat sich von meinem Vater getrennt. Das alles hat sich in dem Ort abgespielt, in dem nun das Testament gefunden wurde.
Was passiert, wenn mein Vater darin damals diese Frau bedacht hat? Könnte sie theoretisch erben, obwohl es sich nur um eine kurze Romanze gehandelt hat und der Kontakt seit 36 Jahren abgerissen ist? Unser Vater muss das Testament von damals schlichtweg vergessen haben, denn der Kontakt zu uns als seinen drei Kindern war sehr eng. Er hätte uns nicht bewusst angelogen. Kann es passieren, dass wir nun nur unseren Pflichtteil bekommen und diese fremde Frau aufspüren müssen, falls das Testament tatsächlich diesen Inhalt haben sollte?
5 Antworten
Ein Testament ist ein Trestament und kann nur durch die Erklärung der Nichtigkeit zurückgenommen werden. Damit ist es gültig und egal, was darin steht, hat Recht. Damit kann es sehr wohl passieren, dass sie nichts bzw. nur den Pflichtteil erben. Da werden sie auch vor Gericht keinen Erfolgt haben. Man sollte immer wissen, was man tut und ggf. danach handeln. nun ist es zu spät. Warten sie die Eröffnung ab und folgen sie dem Willen Ihres Vaters- auch wenn er sich überholt hat. Evtl. verzichtet ggf. die Dame zu ihren Gunsten- aber rechnen sie nicht damit, falls er sie bedacht hat.
Ich danke Euch allen für Eure Kommentare. Inzwischen ist das Testament eröffnet und zum Glück hat mein Vater seine Affäre von damals nicht bedacht, sondern darin uns Kinder als Erben zu gleichen Teilen benannt. Da fällt uns ein Stein vom Herzen - auch wenn der Tod unseres Vaters uns natürlich weiterhin sehr traurig macht.
Kann kompliziert werden, wenn nun in diesem alten Testament steht, das diese Frau die rechtmäßige Erberin ist, kann sie einfach sagen das ihr lügt und das das Dokument der wahre Wille eures Vaters ist... Dann muss der Richter entscheiden: Wählt er die Worte, die gelogen sein könnten, oder die, die fest auf einem Blatt Papier geschrieben wurden. Vielleicht reicht ein Gespräch mit ihr. Wer tut denn sowas auch, der letzte Wille ist in meinen Augen etwas, was ernst genommen werden muss und respektiert werden muss. Ich möchte schließlich auch, das wenn ich sterbe, meine Sachen an den gehen, der sie in meinen Augen verdient hat. Ich drücke euch ganz fest die Daumen. Wenn ich an eurer Stelle währe, würde ich einen Anwalt einschalten, für den Fall, das die Frau Anspruch auf das Erbe bezieht. Hoffentlich hilft euch das! LG
Auf jeden Fall vielen Dank für Deine Antwort!
Gerne doch :) Aber vielleicht behebt sie ja auch keinen Anspruch. Für den Fall, das vor Gericht beschlossen wird, habt ihr ja auch einige Argumente die für euch sprechen, mit einem Guten Anwalt schafft ihr das bestimmt!
Genau das kann passieren.
Testamente "veralten" nicht. Sie werden höchstens durch ein späteres aufgehoben. Das Gericht wird Euch vorladen.
Auch wenn es vermutlich nicht mehr der Wille des Verstorbenen ist, dieser Beweis würde wohl schwierig sein. Meines Erachtens nicht machbar. Egal wie kurz die Romanze war.
Aber lasst Euch von einem Anwalt dazu beraten.
Danke trotzdem für Deine Einschätzung :-(
Ohje, das kann natürlich sein, dass die Dame nun erbt. Kommt drauf an, was drinsteht.
Warum sollte er das Testament trotz der Trennung aufrecht halten wenn er nix mehr für die Dame empfindet? wird der gegnerische Anwalt fragen.
Aber bis jetzt ja alles Spekulationen.
Ja, bis jetzt sind es alles nur Befürchtungen, aber der Zeitpunkt und der Ort der Hinterlegung legen den Inhalt nahe. Fakt ist, dass mein Vater einen sehr engen Kontakt zu uns Kindern hatte. Wir haben ihn jahrelang reihum gepflegt während seiner Krankheit und es war auch eine Krankenschwester im Raum, als er uns zuletzt im Hospiz nochmal gesagt hat, es gäbe kein Testament und er wolle die gesetzliche Erbfolge.
Wieso Irrtum, damals hat er ggf. eben so entschieden. Da war es kein Irrtum- was wollen sie anfechten? Die Dummheit ihres Vaters, das Testament nicht zu widerrufen.
Falls sich der Inhalt so bewahrheitet, ist es doch ganz offensichtlich ein Irrtum. Könnten wir das nicht anfechten? Die Frau war eine kurze Affäre, hat ihn sitzenlassen und es bestand seit 36 Jahren keinerlei Kontakt. Weshalb hätte er sie zur Erbin machen sollen?