Vattenfall / Intrum - Zahlungsaufforderung, gütlig?
Hallo,
Ich möchte gerne Wissen ob die Zahlungsaufforderung Seitens 'Intrum' gültig ist, da ich den Standpunkt vertrete dass es unzulässig wär.
Folgender Sachverhalt:
Wir haben eine Forderung von der Firma 'Bewag' für Strombelieferung erhalten in Höhe von ca 3500,00 Euro im Jahre 2004. Wir haben uns mit einem Mitarbeiter damals zusammen gesetzt und eine Ratenzahlung vereinbart, in dieser Ratenzahlung hat uns die Person von 'Bewag' für uns die anfallenden Zinsen raus gestrichen, womit wir eben nur die Summe von 3500,00 Euro in Raten zu bezahlen hatten. Diese Summe haben wir auch bis 2011 vollständig abgezahlt.
Zu einem Zeitpunkt wurde dann die 'Bewag' anscheinend von 'Intrum' abgekauft, und die Firma 'Intrum' hat uns 1 Jahr später, Jahre 2012, eine Zwangsvollstreckung ausgehängt für die fehlenden Zinsen die nicht gezahlt wurden. Wir konnten nachweisen dass die Kosten für uns raus gestrichen wurden, da wir natürlich ein unterschriebenen Raten-Vertrag haben wo Zinsen explizit durchgestrichen wurde. 5 Jahre Später, im Jahr 2017, haben wir wieder eine Zahlungsaufforderung erhalten, wo wir wieder nachträglich die Unterlagen nachgereicht haben vom Raten-Vertrag, wo die Zinsen für uns raus gestrichen wurden.
Ich hab zwar um eine Bestätigung des Sachverhalt gebeten, aber es kam einfach 1 Jahr lang keine Antwort. Jetzt haben wir neulich wieder eine Zahlungsaufforderung erhalten für die fehlenden Zinsen. Ich habe vorhin mit einem Mitarbeiter von 'Intrum' telefoniert, und er meinte zu mir dass die raus gestrichenen Zinsen bestehen bleiben. Er argumentierte damit erstens dass der damalige Mitarbeiter von 'Bewag' dass gar nicht durfte (Was wir ja dann nicht wissen konnten), und zweitens da sie 'Bewag' abgekauft haben die individuellen Anpassung des Raten-Vertrags für uns getilgt wurden. Er sprach von einer Titulierten Forderung.
Ich bin der Meinung, dass wenn uns jemand ein Raten-Vertrag darlegt mit individuellen Anpassungen (für uns Zinsen raus streichen), und beide Parteien diesen Vertrag unterzeichnen, dann ist er so gültig wie er unterzeichnet ist. Ob der Mitarbeiter dass durfte oder nicht ist ja nicht unsere Verantwortung, sonst hätten wir Vertrag ja nicht in diesen Konditionen unterzeichnet.
Aber ich würde trotzdem gerne wissen ob man da irgendwie vorgehen kann, und würde mich über jegliche Hilfe freuen.
2 Antworten
Ich denke du solltest den Forderungen immer widersprechen. Ich würde allerdings nicht mehr anrufen oder so. Du hast alles gesagt was es zu sagen gibt. Wenn die Firma eine andere Meinung hat steht es ihr frei das einzuklagen. Dann Anwalt nehmen und warten was passiert
Zum einen hat der Aufkäufer einer Firma (in so einem Fall) die laufenden Verträge zu übernehmen. Die kann er nicht einseitig ändern.
Zum anderen kann von den neuen Besitzern gar niemand wissen, ob der Sachbearbeiter das Jahre bevor die neue Firma da das Sagen hatten, durfte oder nicht.
Die eine Frage bleibt? Warum kam es zu einer Zwangsvollstreckung? Denn da hat der Mitarbeiter recht, die gäbe es nur mit einem Titel. Und wenn sie den haben, dann haben sie den. Punkt. Wurde damals vielleicht versäumt, dem Mahnbescheid zu widersprechen? Das wäre schlecht und könnte Euch Geld kosten. Ob man gegen einen bereits seit Jahren bestehenden Titel angehen kann, weiß ich nicht. Mag ich aber mal bezweifeln.