Vaterschaftstest! Wer bekommt das Ergebnis?

9 Antworten

Zahlen tut er den Test, da er ihn wollte... Also ist er auch somit der Auftraggeber! Allerdings weiß ich nicht ob meine Tochter zugleich auch den Antrag (Feststellung der vaterschaft) mit stellt?! 

Aber eigentlich bin ich auch davon ausgegangen das auch ich Post bekomme! 

Leider muss ich ihm wegen jedem Mist hinterher laufen und muss daher davon ausgehen, das ich von ihm keine Info bekommen wenn das Ergebnis da ist... Ich selbst kenne natürlich den Ausgang des Testes! Aber sicher ist sicher 

Der Auftraggeber bekommt das Testergebnis. Der hat's ja schließlich auch bezahlt.

Du bekommst das Ergebnis auch.

Jeder, der an einem Vaterschaftstest teilnimmt, das heißt eine Probe abgibt oder eine Einwilligung dazu erteilt - also zum Beispiel die sorgeberechtigte Mutter - hat einen gesetzlichen Auskunftsanspruch gegenüber dem Auftraggeber des Gutachtens (§1598a Abs. 4 BGB).

Idealerweise gibt man bei der Beauftragung an, wer ein Gutachten erhalten soll. Häufig erteilt der Vater den Auftrag zum Gutachten und ist als Empfänger des Gutachtens eingetragen, leitet es aber in Kopie an Mutter und Kind weiter. Oder bei der Bestellung wird auf dem Auftrag bzw. den Einwilligungsformularen gleich angegeben, wer das Gutachten direkt vom Sachverständigen zugesendet bekommen soll.

Es betrifft ja auch beide.