Vater im Ausland verstorben und fragen zur Erbschaft (BITTE!)?
Servus Leute ( bitte alles lesen ist wirklich dringend)
Ich habe eine spezielle Frage zur Erbschaft und frage die jenige die sich damit wirklich auskennen. Mein Fall : mein Vater hat vor 6 Jahren geheiratet und ist vor 1 Jahr ins Ausland ausgewandert und hat hier seine Grundstücke verkauft, seine Rentenversicherung aufgelöst, Landwirtschaftliche Maschinen verkauft, sein eigenes Auto verkauft, seine Ersparnisse mitgenommen, Waffen verkauft (er ist Jäger mit Waffenschein) seine neue Frau hat selber 3 eigene Töchter aus einer alten Ehe. Ich bin der einzige leibliche Sohn von meinem Vater. Ich und mein Vater standen uns nie nah, daher weiß ich nicht was er sonst noch was hatte. Mein Vater hat mit seiner Frau aus seinem Ersparnissen im Ausland eine Ranch mit eigenem Haus und riesen Grundstück und Landwirtschaftliche Maschinen mit einer Scheune gebaut. Die Eigentums Wohnung hat er, der Stieftochter überschrieben im Testament. Im Testament hat mein Vater mich NICHT rein geschrieben!! Er hat der Stieftochter und der Ehefrau die Vollmacht von seinem Konto (2 Kontos) gegeben, da ist wahrscheinlich Geld noch drauf. Alles was ihm besitzt hat, hat er der 3 Töchter und seiner Ehefrau überschrieben.... Mir als Sein leiblichen Sohn NICHTS.. Und keiner von denen hat die Sterbeurkunde in Deutschland abgegeben. Ich habe die Sterbeurkunde selber im Ausland beauftragt und die beglaubigt lassen und selber letzte Woche im Nachlassgericht abgegeben.
Keiner von den 4 will mit mir reden und wollen keine Auskunft geben. Sie alle sagten zu mir ich habe sowieso keinen Anspruch und soll es lassen da ich sowieso nichts bekomme und alle wissen das ich auch nicht im testament stehe da mein Vater es mit denen zusammen geplant hat.
Jetzt zur meiner Frage : Habe ich als leiblicher Sohn Anspruch (Pflichtanteil)? Die Eigentums Wohnung wurde vor 1 Jahr über die Stieftochter überschrieben und sie wohnt zurzeit drinnen? Habe ich Anspruch wegen der Wohnung das auch ein Teil mir gehört? Alles was mein Vater gekauft hat und auf seinem Namen lief (auch im Ausland und hier) und die Rentenversicherung die er aufgelöst hat, seine Kontos da wo geld noch drauf ist (habe ich Anspruch drauf)? Bekomme ich Post vom nachlassgericht auch wenn ich nicht im Testament stehe? Muss ich ein Pflichtanteil einfordern (Formular) ausfüllen?
Meine echte Mutter hat zu mir gesagt alles was in den letzten 10 Jahren verschenkt, überschrieben oder gekauft worden sind habe ich einen Anspruch. Stimmt das??
Danke für jede Antwort.
4 Antworten
Hallo, in der EU gilt seit 2015 die Regelung, dass das Erbrecht des Landes anzuwenden ist, in dem der verstorbene zuletzt seinen ständigen Wohnsitz hatte;
Stirbt zb die Person im Ausland, dann gilt das Erbrecht des auslandes für seinen gesamten Nachlass, auch wenn sich ein Teil des Nachlasses in Deutschland befindet;
Gibt es zb in dem Land in dem der verstorbene lebte, kein Pflichtteilsrecht, so geht der Erbe in Deutschland leer aus, wenn er in einem Testament nicht berücksichtigt wurde;
Aus deiner Frage ist nicht ersichtlich, in welchem land dein Vater verstorben ist,
Es gilt aber das jeweilige Recht des Landes in dem Dein Vater zuletzt lebte, auch falls er Eigentum noch in Deutschland hat;
Starb dein Vater im nicht-EU Ausland, gilt internationales Erbrecht, eines der kompliziertesten Rechte Gebiete, ohne Fachanwalt für Erbrecht kommt man da nicht aus;
"in der EU gilt seit 2015 die Regelung, dass das Erbrecht des Landes anzuwenden ist, in dem der verstorbene zuletzt seinen ständigen Wohnsitz hatte"
Zu diesem Text: also wenn mein Vater hier eine Eigentumswohnung hat, gilt trotzdem die Regeln wegen der Erbschaft wo er zuletzt ein Wohnsitz hatte?
Kurz zu Info
Mein Vater ist in Paraguay verstorben und ich habe nichts im Internet gefunden wie die Erbschaft dort geregelt wird. Vlt. Kennen Sie sich da aus? Danke
Hallo, in der EU gilt seit 2015 die Regelung, dass das Erbrecht des Landes anzuwenden ist, in dem der verstorbene zuletzt seinen ständigen Wohnsitz hatte
Gilt das nicht auch, wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz ausserhalb der EU hatte?
Jetzt ist die Sterbeurkunde eines im Ausland Verstorbenen beim deutschen Nachlassgericht. Was hat man denn dort zu dir gesagt?
Du benötigst einen Anwalt mit Sitz im dem Land, wo dein Vater verstorben ist: dieses Erbrecht wird vermutlich zur Anwendung kommen.
Sofern dein Vater deutsches Erbrecht zur Anwendung bringen wollte, hätte er dies in seinem Testament ausdrücklich vermerken müssen.
für das was in Deutschland ist, gilt Deutsches Erbrecht. D.h du bekommst den Pflichtteil, von dem was noch da ist und von dem was vor weniger als 10 Jahren verschenkt wurde. Für das was im Ausland ist gilt das dortige Recht und wenn er seine Rentenversicherung auszahlen lassen hat, ist das nicht EU.
Der letzte Satz stimmt. Du wirst Post bekommen vom Nachlassgericht.
Darin sollte das Testament erwähnt sein. Du kannst damit dort den Pflichtteilsanspruch ankündigen.
Dann musst du einen Rechtsanwalt beauftragen, um die Höhe des Pflichtteils durchzusetzen.
Dieser besteht immer nur in Geld.
Keine Wertgegenstände oder Grundstücke.