Vater bekommt ALG 2 Kind arbeitet

6 Antworten

Soviel, wie Du möchtest, solange Du nicht in einer BG mit Deinem Vater lebst.

"Ein Grundfreibetrag von 100 Euro gilt für alle Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Das heißt: Jeder Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld-Bezieher kann 100 Euro verdienen, ohne dass die ALG II Leistungen gekürzt werden. Wer mehr verdient muss sich Leistungskürzungen gefallen lassen. ... Konkret bedeutet dies, dass von Bruttoeinkommen, die zwischen 100 Euro und 800 Euro liegen, dem Arbeitslosengeld 2- Empfänger 20 Prozent (also maximal 140 Euro) verbleiben. Liegt das Einkommen aus Erwerbstätigkeiten wie sog Minijobs darüber, sind 10 Prozent anrechnungsfrei."

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/536596981d09ab201.php

GerdausBerlin  21.08.2012, 00:38

Liegt das Einkommen aus Erwerbstätigkeiten wie sog Minijobs darüber ...

Wie kann man mit einem Minijob über 800,- verdienen? Wo der Job doch schon ab 400,01 Midi-Job heißt? Und nicht mehr geringfügig ist?

Gruß aus Berlin, Gerd

VirtualSelf  21.08.2012, 20:58
@beangato

Als seriöse bzw. verlässliche Quelle kannst du die Seite knicken.

Ältere Beiträge werden nicht oder nur zufällig aktualisiert, sodass du dort falsche Zahlen und Gesetzbezüge findest, neue Beiträge sind oft ungenau; du findest oft nicht mal ein Angabe dazu, seit wann ein Beitrag online ist und ob er angepasst wurde.

... würde ich eine solche Seite betreibe, sähe die anders aus .. aber ich bin ja auch Akademiker ^^

Deinem Vater wird maximal das Kindergeld, das du nicht mehr benötigst, angerechnet als Einkommen beim ALG II - nicht dein sonstiges Einkommen.

Die Ausnahme bei sehr hohen Einkommen steht in Absatz 5 § 9 SGB II: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html

Das greift aber selten - und wenn, gibt es recht hohe Freibeträge.

Gruß aus Berlin, Gerd

Soviel Sie wollen. Sofern ein Kind genügend Einkommen hat, fällt es aus der Bedarfsgemeinschaft. D.h. dem Vater kann das Einkommen des Kindes grundsätzlich nicht entgegengehalten werden. Ihr Einkommen kann folglich nur auf Ihren, nicht auf den Bedarf des Vaters angerechnet werden.

Wichtig ist aber, das Kindergeld abzuzweigen, da diese sonst beim Vater als Einkommen gerechnet wird. Ob überhaupt noch Kindergeldanspruch besteht ist dabei noch eine andere Frage.

GerdausBerlin  21.08.2012, 00:41

Wichtig ist aber, das Kindergeld abzuzweigen, da diese sonst beim Vater als Einkommen gerechnet wird.

Abzweigen geht ja nur, wenn man außerhalb wohnt und Papa seiner Unterhalspflicht nicht nachkommt.

Der Teil des Kindergeldes, den der Sohn nicht benötigt für seinen Lebensunterhalt, wird automatisch beim mitwohnenden Elternteil als Einkommen angerechnet - nach Abzug von 30,- für die Versicherungspauschale, falls die noch nicht anderweitig genutzt wird.

Gruß aus Berlin, Gerd

Du musst Dich erstmal von Deiner falschen Anhahme trennen: nicht nur Dein Vater bekommt ALGII, sondern Du als Sozialgeld ebenfalls.

Wenn Du genügend Einkommen erzielst, kann selbstverständlich das für Dich gezahlte Geld vollständig entfallen. Du hast den allgemeinen Freibetrag von EUR 100 plus 20 Prozent vom Mehr. Wobei 30 von den 100 Euros schon durch Kindergeld aufgebraucht sein könnten.