US-Polizei Airhorn legal im Straßenverkehr?
Ich habe da mal eine Frage. Ich habe mir ein paar Youtubevideos angesehen von elektronischen Airhorn-Geräten, die in den USA bei der Polizei eingesetzt werden. Es ist keine Sirene sondern nur eine art Hupe. Hier ein Video: http://www.youtube.com/watch?v=q1b7yJuEuS0
Jetzt frage ich mich, ob sowas in Deutschland/Österreich legal ist. Soviel ich weiß ist es in den USA legal aber dort darf man ja fast alles an die Karre bauen. Sirene weiß ich dass sie illegal ist aber da so ein Airhorn sowas wie die 2. Hupe ist, denke ich eben, dass es nicht so ein Problem sein sollte oder ?
3 Antworten
Eine Hupe braucht keine ABE oder EG Genehmigung. Die muss nur den Vorschriften der §55 (2) StVZO entsprechen, sie unterliegt aber keiner bauartgenehmigungspflicht nach §22a StVZO, daher benötigt sie auch kein Prüfzeichen, das ist bei Hpen nur ein verkaufsförderndes Argument, weil der Endverbraucher im Zweifelsfalle immer lieber ein Prüfzeichen drauf haben will.
§55(2) SVZO Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang mit gleichbleibenden Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1 500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen.
Deine US Hupe hat zwar keine Folge von Klängen (Martinskhorn , Sirene, Yelp Horn, Melodie-Fanfare) aber der Ton ist nicht frei von Nebengeräuschen.
Danke für deine Antwort. Naja ist es denn so ein großes Problem, wenn sich eine Hupe etwas anders anhört ? Dazu muss man noch sagen, dass für dieses Horn noch ein Gerät eingebaut gehört. Sprich ein "schwarzes Kästchen"
Wenn das Teil eine ABE hat, kannst Du es (jedenfalls in DE) anbauen.
Aber ich bezweifle, daß eine ABE dafür existiert.
Vor vielen Jahren gab es mal kompressorbetätigte Dreiklang-Hupen zu kaufen; wenn ich mich recht erinnere, waren das italienische Fabrikate. - Davon sind hunderte oder gar tausende Exemplare verkauft worden und die durften dann nach der nicht bestandenen HU wieder abgeschraubt werden, weil es keine ABE dafür gab.
Naja das mit der ABE ist ja so eine Sache. Man kann es ja typisieren wenn es keine ABE hat. Ich frage mich eben nur ob es irgendwie möglich wäre und ob es hier irgendwie ein Gesetz gibt wie bei einer Sirene. Es gibt ja auch Leute die sich etwas selbst bauen und es Typisieren.
bei uns nicht erlaubt,braucht alles eine prüfnr.und EU zulassung
strafe kann ich dir nicht sagen,auf jedenfall erlischt die betriebserlaubnis dann ist tüvvorführung pflicht
Okay dann danke für die Antwort. :)
Und was ist die Strafe dafür wenn man es eingebaut hat ? Fällt ja eigentlich nicht auf. Entfällt dann die ganze Betriebserlaubnis ?