Urlaubsgeld bei Renteneintritt

2 Antworten

Das steht in deinem Tarifvertrag. Wenn darin steht (ist leider oft so) das Urlaub beim Ausscheiden nur anteilig (also 1/12 pro Monat) gewährt wird, muss nur bis zum Ende des Monats in dem du ausscheidest bezahlt werden. Steht keine besondere Urlaubregelung in deinem Arbeitsvertrag / Tarifvertrag, muss nach den "gesetzlichen" Urlaubsanspruch bezahlt werden, der eine Abgeltung des ganzen Jahresanspruch vorsieht, wenn du nach dem 30.6. des Jahres (also frühestens auch am 1.7). noch angestellt bist.

urlaubsgeld ist ne freiwilige leistung.. also soll der mitarbeiter seine firma fragen...