Urlaubsausgleich Lohnabrechnung

4 Antworten

Hast Du einen Urlaubsanspruch, der den jährlichen gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen (Montag bis Samstag) übersteigt?

In diesem Fall kann der den Mindesturlaub übersteigende zusätzliche Urlaub durch Geldleistung ausgeglichen (abgegolten) werden.

Die Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs selbst ist nur im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erlaubt, wenn der zustehende Urlaub teilweise oder ganz nicht mehr genommen werden kann.

Um das beantworten zu können, müsstest du schon etwas konkreter werden. Wenn du zB geringfügig beschäftigt bist und nur an einem Tag pro Woche arbeitest, erarbeitest du dir quasi ja einen Urlaubsanspruch (grob gerechnet 1/5 des Jahresurlaubs eines Vollzeitbeschäftigten). Kann es sein, dass dein Arbeitgeber so etwas bezahlt?

"Ausgleich" - Du hast Geld bekommen statt freie Tage zu nehmen. Das muss ausgeglichen werden.

Pedimausi74 
Fragesteller
 10.09.2014, 08:50

Ok, das klingt logisch.. bloß Geld bekommen habe ich nicht.. ist mit 0,00 Euro vermerkt, Hat aber nichts mit Urlaubsgeld allgemein zu tun? Weiß nämlich auch garnicht ob ich überhaupt urlaubsgeld bekomme, mein Arbeitsverhältnis läuft allerdings erst seit Mai, hab mal gehört wenn dann würde man das sowieso erst nach einem halben Jahr bekommen?

Du hast eine gewisse Zahl an Urlaubstagen als Geld bekommen statt an freien Tagen.