Urlaubsanspruch während Umschulungsmaßnahme?

3 Antworten

Das kommt auf die Dauer an. Bei mehr als 6 Monaten gilt der gesetzliche Mindesturlaub. Wiki: "Im Fall einer 5-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch daher umgerechnet 20 Arbeitstage. In allen Fällen entspricht er also vier Arbeitswochen."

Wenn das über die AfA läuft, geht es um die sogenannte Ortsabwesenheit.

Also "Urlaubsanspruch" würde ich das nicht nennen. Man darf zwar mal weg, aber man muss es immer beantragen und sie genehmigen sehr kurzfristig. Grad wenn man in einer Massnahme ist, sollte man da natürlicha uch nicht 3 Wochen Timbuktu einplanen.

Ich hab mal, gefördert von AfA, ein halbes Jahr einen Kurs bei der DAA gemacht, Vorbereitung auf eine Externenprüfung der IHK. Da waren (es war das Winterhalbjahr) die üblichen Feiertage frei. Nen einzelnen Tag mal OA wäre auch kein Problenm gewesen. Ein längerer Urlaub hätte bedeutet: sehr viel Stoff verpassen. das hat von uns 25 Leuten in der Zeit keiner gemacht.

Definitiv leichter wird´s, wenn die Wunschzeit aussserhalb der Massnahme liegt.

https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/service/Ueberuns/Regionaldirektionen/Bayern/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI586360

Die Agentur für Arbeit gewährt hier bei Umschulungen über das BFW nicht viel mehr wie den gesetzlichen Mindesturlaub. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, entweder waren das 20 oder 24 Tage im Jahr. Und selbst hier wurden die Urlaubstage noch vorgegeben, waren also nicht frei wählbar.