Urlaubsanspruch im ersten Lehrjahr ab 01.August?
Hallo :) ich möchte am 01.08.2014 eine Ausbildung als Mechatroniker beginnen. Wieviel Urlaubanspruch habe ich? danke im Vorraus :)
6 Antworten
Leider hast du dein Alter nicht angegeben.Solange du minderjährig bist,richtet sich der Jahresurlaub nach dem § 19 des Jugendarbeitsschutzgesetz:
mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist
mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist
mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Beachte dabei,das es sich um Werktage handelt,das sind alle Kalendertage,die nicht Sonntage oder gesetzliche Feiertage sind.
Bei einer 5-Tagewoche sind es also 25 - 23 oder 21 Arbeitstage je nach Alter.
Solltest du schon volljährig sein,dann gilt das Bundesurlaubsgesetz mit einem Mindestjahresurlaub von vier Wochen(24 Werktage bzw.20 Arbeitstage).
Die Jahresurlaubszeit kann aber arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich von der gesetzlichen abweichen.Genaue Angaben findest du in deinem Ausbildungsvertrag.
Wenn du die Anzahl der Jahreurlaubstage durch 12 teilst und mit den 5 Monaten multiplizierst,dann hast deinen Urlaubsanspruch für dieses Jahr.
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt pro Jahr 4 Wochen. Bei einer 5-Tage-Woche sind das 20, bei einer 6-Tage-Woche 24 Tage.
Viele Betriebe gewähren aber mehr als den gesetzlichen Urlaub. Was dein AG dir da zugesteht, können wir nicht wissen. Es muss in deinem Vertrag stehen.
Diesen Jahresurlaub, der in deinem Betrieb grundsätzlich für alle gleich sein sollte, teilt man durch 12 und nimmt ihn wieder mal 5, um deinen Anteil für die 5 Monate im Jahr 2014 zu ermitteln. Es sollten also mindestens 9 sein.
Gruß S.
Das kommt ganz darauf an, wie viele Tage Jahresurlaub du hast. Davon bekommst du dann anteilig Tage für den Rest des Jahres.
Ich glaube ich hatte in meiner Ausbildung 30 Urlaubstage und habe 12 Tage anteilig bekommen.
LG Lisa
Hallo,
der Urlaubsanspruch steht im Ausbildungsvertrag. In der Probezeit (meist 4 Monate) kann meist kein Urlaub genommen werden.
Gruß
RHW
Das steht dann auf Deinem IHK-Ausbildungsvertrag.