Urlaubs- & Weihnachtsgeld erfragen oder erklagen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Urlaubs- und Weihnachtsgeld allgemein an die Arbeitnehmer gezahlt werden, wenn die anderen Azubis es bekommen, dann hast auch Du einen Rechtsanspruch darauf!

Der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet die Benachteiligung einzelner Arbeitnehmer (oder Gruppen von ihnen) ohne Vorliegen eines dazu berechtigenden sachlichen Grundes.

Allgemeine und ausfürhliche Informationen zu diesem Grundsatz und den sich daraus ergebenden Rechten für einen Arbeitnehmer findest Du auf dieser Seite: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Gleichbehandlung.html

Selbstverständlich solltest Du Deinen Arbeitgeber erst einmal auf seine rechtliche Verpflichtung zur Gleichbehandlung hinweisen und ein entsprechendes Verhalten von ihm fordern; eine Klage ist erst nach einer Weigerung angebracht (auch die Gerichte setzen voraus, dass der Arbeitgeber zunächst zur Beendigung seines rechts-/vertragswidrigen Verhaltens aufgefordert wird).

BeatMe2 
Fragesteller
 18.01.2018, 14:54

Hallo Familiengerd,

vielen dank für deine Antwort. Doch bevor ich blind ins Büro meines Chefs stürme (bzw. ihm ein Schreiben schreibe), was könnten solche sachlichen Gründe sein?

Wir haben mal Gleitzeit ausgemacht. Nicht vertraglich festgelegt. Als er mir diese streitig machen wollte ist er sich selber auf den Fuß getreten. Er fragte nämlich, was vereinbart war. Beim dritten mal sagte er einfach: Dann ist das jetzt so vereinbart! Ohne Bestätigung der neuen Vereinbarung zu machen.

Pünktlichkeit wäre bestimmt solch ein Kriterium. Allerdings hat er wohl vergessen, dass ich 8,5h arbeiten soll. Kernzeit Endet um 17 Uhr. Mein Arbeitstag soll um 8 Uhr beginnen. Da fehlt theoretisch eine halbe Stunde. Es ist Paradox. Ich habe auch überstunden angearbeitet, aber weil mir der Job gefällt und nicht weil ich hier dauerhaft sinvoll oder unsinnvoll beschäftigt werde.

Schulnoten? Er hat mir offen gesagt, dass es nicht gut war am Anfang mich so schleifen zu vernachlässigen. Hilfe hat er Versprochen (für mich hörte es sich eher nach einer Drohung / Ermahnung an) und nicht eingehalten. Auch vor kurzem noch wüsste er nicht, dass er sich für Hilfe einsetzen wollte. Habe ihm gesagt, dass ich das nicht allein gehändelt kriege und ihm auch versucht Beweise zu liefern, dass die Lehrer nicht ganz fair benotet haben. Versprochen das Gespräch zu suchen mit entsprechenden Lehrern und wieder ignoriert.

Dann gibt es ja noch seinerseits die Botenaufträge, in der Firma allein gelassene Zeit, etc...

Familiengerd  18.01.2018, 15:11
@BeatMe2

Dein Arbeitgeber kann hier keine sachlichen Gründe benennen, denn die müssten in einer Vereinbarung zur Gewährung der zusätzlichen Leistungen formuliert sein (z.B. keine Zahlung an Arbeitnehmer, die übertariflich bezahlt werden, die weniger als 6 Monate im Betrieb sind, die zum Tag X aus dem Betrieb ausscheiden, die mehr als X Tage krank waren oder ähnlich).

Er kann sich jetzt also nicht irgendetwas ausdenken und die Bewilligung einer Zahlung von Schulnoten, Pünktlichkeit usw. abhängig machen.

urlaubs- und weihnachtsgeld sind freiwillige leistungen des AG.. da iss nix mit "klagen"...

Familiengerd  18.01.2018, 14:14

Die Antwort ist schlicht und einfach falsch!

"Freiwilligkeit" bedeutet nur, dass es keine gesetzliche Verpflichtung gibt.

Aber selbstverständlich kann sie sich ergeben aus > Arbeitsvertrag, > Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, > Betriebsordnung, > betrieblicher Übung, > allgemeinem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, > Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz AGG.

Und selbstverständlich kann eine Leistung dann auch eingeklagt werden.

Ontario  09.05.2018, 06:29

Stimmt so nicht. Wenn alle anderen Urlaubs.-und Weihnachstgeld bekommen, darf der AG niemanden davon ausschliessen. Gleicbehandlungsgesetz !

Wenn alle bekommen, dann musst du auch welches bekommen. Da sind die Arbeitgeber an das Gleichbehandlungsgesetz gebunden. Jedoch kann er dir weniger bezahlen wenn deine Leistung aus einem nachvollziehbaren Grund geringer als die der anderen sind.

Familiengerd  18.01.2018, 14:07

Die Kürzung der Gratifikation wegen Leistungsmängeln würde aber eine entsprechende Vereinbarung voraussetzen, woran es aber offensichtlich grundsätzlich mangelt (was für die Begünstigten aber nicht schädlich ist)!

Was steht in deinem Vertrag über Weihnachts- und Urlaubsgeld?

Wenn es nicht aufgeführt ist, steht dir auch nichts zu.

Da kannst du klagen wie du willst!

Familiengerd  18.01.2018, 14:14

Die Antwort ist insgesamt schlicht und einfach falsch!

turnmami  18.01.2018, 14:15
@Familiengerd

ach der Foren Schlaubi wieder mal...

Familiengerd  18.01.2018, 14:21
@turnmami

Das ist ja mal ein sachgemäßer Beitrag!

Aber lieber ein "Foren Schlaubi" (was immer das sein soll) und "wieder mal", als eine "Null Ahnung-Turnmami" und "immer wieder" falsche Antworten bei arbeitsrechtlichen Fragen!

Da Du keine Ahnung hast, solltest Du Dir meine eigene Antwort durchlesen, VIELLEICHT (!) kannst Du daraus ja noch etwas lernen!

turnmami  18.01.2018, 14:24
@Familiengerd

warum muss der Schlaubi dann jede Antwort kommentieren? Dann schreibe deine tollen Antworten hin und lass alle anderen in Frieden

Familiengerd  18.01.2018, 14:39
@turnmami

Ich schreibe meine "tollen Antworten" - wenn ich es für angebracht halte!

Aber unabhängig davon: Du wirst es schon erdulden müssen - ob es Dir passt oder nicht -, dass ich falsche Antworten von Leuten, die keine Ahnung haben und lediglich ihre "halbgaren" und kenntnisfreien Ansichten absondern, kommentiere und/oder richtigstelle und das absolut Falsche hier nicht einfach "im Raum stehen" lasse.

Kleiner Trost für Dich: Sieh es als Chance, noch etwas zu lernen! 😊😄

EIGENTLICH ist es so dass es entwerder Weihnachtsgeld gibt oder nicht. Ich würde auf jeden Fall fragen und auch erwähnen dass du erfahren hast, dass die Elektriker welches bekommen.

Erklagen geht nicht, weil es freiwillige Leistungen sind

Familiengerd  18.01.2018, 13:56
Erklagen geht nicht, weil es freiwillige Leistungen sind

Selbstverständlich ist dann auch ein Einklagen möglich, wenn andere Azubis die Sonderleistung erhalten.

Der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet die Benachteiligung einzelner Arbeitnehmer (oder Gruppen von ihnen) ohne Vorliegen eines dazu berechtigenden sachlichen Grundes.

Ontario  09.05.2018, 06:27

Sicher könnte er Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld einklagen, wenn andere es bekommen, nur er nicht. Da verstösst der Arbeitgeber gegen das Gleichbehandlungsgesetz.

Offenbar macht der Azubi in der Firma öfter Zoff, weil ihm dieses oder jenes nicht passt. Der AG könnte dies als Anlass nehmen, ihm Urlaubs.-und Weihnachtsgeld nicht zu zahlen. Erlaubt wäre das freilich nicht.