Urlaub bei einer Maßnahme der Agentur für Arbeit Bitte um Hilfe!

3 Antworten

Dein "Urlaub" ist kein Grund, mit dem Du Anspruch hast, die sinnlose Massnahme auszuhebeln.

Du musst nämlich eine sog. Ortsabwesenheit vorher beim JC beantragen. Sicherlich hast auch Du mit dem Antrag auf ALGII unterschrieben, dass Du ein Merkblatt erhalten habest, in dem auch das drinsteht.

Du weisst das also.

Eventuell kann man aber gegen die Massnahme vorgehen, weil sie z.B, sinnlos ist und Dich nicht weiterbringt. Dazu müsstest Du gegen die Zuweisung Widerspruch einlegen und bei Abweisung des Wi klagen.

Wahrscheinlich kommt auch ein Sanktionsverfahren, wenn Du die Massnahme nicht antrittst.

casilein  08.07.2012, 00:50

Es geht um Alg 1.

derdorfbengel  08.07.2012, 01:22
@casilein

Ja, wodurch das JC zur AA und die Sanktion zur Sperre wird.

Inhaltlich noch Kritik.

Hallo, ich denke nicht, dass du dir für den Zeitraum der Maßnahme "Urlaub" nehmen kannst/ darfst. Du kannst nur versuchen deinen Sachbearbeiter irgendwie zu überreden, die Maßnahme zu verschieben. Keinesfalls solltest du den gebuchten Urlaub erwähnen!

Alternativ bleibt noch die Möglichkeit einer AU, allerdings wirft das ein schlechtes Licht auf dich, wenn du gleich bei der ersten Maßnahme krank bist.

Die unschönste Möglichkeit: Den Urlaub stornieren.

Da wirst du deinen Urlaub verschieben müssen (oder absagen). Du darfst zwar 3 Wochen im Jahr "ortsabwesend" sein, Das aber nur nach VORHERIGER Absprache mit deinem Vermittler. Wenn du an dieser Maßnahme nicht teilnimmst, wird deine Leistung vorläufig gestrichen. Sie setzt dann erst wieder ei, wenn du dich persönlich erneut meldest.