Urkundenfälschung ferjährung

6 Antworten

Wenn er dieses Schein jetzt noch benutzt hat dann liegt die Straftat auch jetzt noch vor und kann somit nicht verjährt sein.

Warum ist die Straftat verjährt.... er hat ihn doch die ganze Zeit genutzt, oder?

Zudem tritt die Verjährung bei Urkundenfälschung erst nach 15 Jahren ein.

nach 10 jahren verjährt

Wen Er zur polizei geht und dort sagt was passiert ist und auch wan dan wird es gegen ihn vermutlich eingestellt.Aber um das sicher zu wissen sollte er zum anwalt gehen.

jurafragen  21.11.2014, 16:44

Kommt drauf an, was er da erzählt. Wenn er von einem Unbekannten erzählt, der kostengünstig solcheUrkunden verkauft, trägt das nicht unbedingt zur Entlastung bei.

"Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Nicht nur die Herstellung des Scheines ist also strafbar, sondern auch die Benutzung. Und in dem Moment, wo er den Schein zur Verlängerung vorgelegt hat, war das genau eine Benutzung. Und somit kann die Tat nicht verjährt sein, denn sie wurde ja gerade erst beim Amt begangen.

Dein Freund wird also angeklagt. Ob er bestraft wird, weil man seine Schuld feststellt, ist eine ganz andere Frage. Aber vermutlich kommt er nicht ungeschoren davon, denn Fischereischeine kauft man nicht irgendwo, sondern läßt sie sich auf dem Amt ausstellen. Und wenn man den Fischereischein nicht vom Amt bekommt, dann düfte klar sein, daß er auch nicht echt ist. Hinter'm Bahnhof gibt es keine echten Fischereischeine. Die gibt's nur beim Amt. Und die werden auch nicht verkauft, sondern auf Antrag nach Prüfung ausgestellt. Man wird also davon ausgehen, daß dein Freund von der Fälschung wußte. Und es wird schwierig werden, einen Richter vom Gegenteil zu überzeugen. Nun ist ein guter Anwalt gefragt, damit wenigstens die Strafe nicht allzu hoch ausfallen wird.

Haglaz  21.11.2014, 18:54
Nicht nur die Herstellung des Scheines ist also strafbar, sondern auch die Benutzung. Und in dem Moment, wo er den Schein zur Verlängerung vorgelegt hat, war das genau eine Benutzung.

Das ist nicht ganz richtig, nicht der bloße Gebrauch ist strafbar, sondern der vorsätzliche, rechtswidrige und schuldhafte Gebrauch ist strafbar, § 15 StGB.

Dein Freund wird also angeklagt. Ob er bestraft wird, weil man seine Schuld feststellt, ist eine ganz andere Frage.

Ob ein Verfahren eröffnet wird, sei mal dahingestellt, das kann niemand voraussehen. Häufig kommt es zu Einstellungen des Verfahrens.

Hinter'm Bahnhof gibt es keine echten Fischereischeine. Die gibt's nur beim Amt. Und die werden auch nicht verkauft, sondern auf Antrag nach Prüfung ausgestellt.

Dann wäre das ein Fall des Verbotsirrtums, einen Vorsatz imaginiert das trotzdem nicht herbei.