Unterschied zwischen Versuchter Mord, Versuchte Tötung und Totschlag?

3 Antworten

Totschlag und Mord fordern beide nach dem Vorsatzerfordernis in §15 StGB einen Vorsatz (der übrigens nicht auf das Wollen, sondern das Wissen abstellt. Vorsatz ist also nicht "Der A wollte den B töten" sondern "Der A wusste, dass das, was er tun würde, den B töten könnte und hats trotzdem getan" ob er dabei den Tod des B wollte ist unerheblich, da wir kein Gesinnungsstrafrecht haben und daher nicht auf die Gedanken abgestellt werden darf.)

Ein Mord und ein Totschlag sind beides eine Tötung. "Tötung" gibt es als Straftatbestand nicht (außer den gab es vor 3 Jahren mal?). Es gibt nur noch die "Tötung auf Verlangen" und die "Fahrlässige Tötung". Letztere fordert als einzige der 4 keinen Vorsatz und kann auch nicht versucht werden.

Zu "schwerwiegender": Der Mord ist eine Qualifikation des Totschlages (andere Ansichten vertreten), damit schwerwiegender. Die fahrlässige Tötung ist nochmal "schwächer" da "Vorsatz vor Fahrlässigkeit" gilt. Die Tötung auf Verlangen liegt zwischen Totschlag und Fahrlässiger Tötung.

Wie schwerwiegend etwas im Vergleich zu den anderen Straftaten angesehen wird siehst du am Strafrahmen: Geldstrafe ist die mildeste Strafe, danach kommt die Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (alles bis hier ist ein Vergehen), dann Freiheitsstrafe ab einem Jahr (ab jetzt Verbrechen) und schließlich als allerhöchstes die Lebenslange Freiheitsstrafe. Je höher der Strafrahmen, desto schwerwiegender das delikt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Mord und TÖtung bedeuten, dass Du das Opfer tatsächlich töten willst, also eine Tötungsabsicht vorliegt. Bei Mord kommen noch niedere Beweggründe hinzu. Totschlag bedeutet, dass keine Tötungsabsicht vorlag, der Tod aber dennoch eine Konsequenz des Handelns war.

Der Begriff Versuch erklärt sich denke ich von selbst.

Das ist natürlich alles vereinfacht von mir dargestellt, erklärt es aber in den wesentlichen Grundzügen

Ronox  22.11.2016, 02:31

Auch bei einem Totschlag gibt es immer einen Vorsatz. Andernfalls käme nur fahrlässige Tötung in Betracht.

TVDFan2  27.11.2018, 21:04

Totschlag und Mord fordern beide nach dem Vorsatzerfordernis in §15 StGB einen Vorsatz (der übrigens nicht auf das Wollen, sondern das Wissen abstellt. Vorsatz ist also nicht "Der A wollte den B töten" sondern "Der A wusste, dass das, was er tun würde, den B töten könnte und hats trotzdem getan" ob er dabei den Tod des B wollte ist unerheblich, da wir kein Gesinnungsstrafrecht haben und daher nicht auf die Gedanken abgestellt werden darf.)

Ein Mord und ein Totschlag sind beides eine Tötung. "Tötung" gibt es als Straftatbestand nicht (außer den gab es vor 3 Jahren mal?). Es gibt nur noch die "Tötung auf Verlangen" und die "Fahrlässige Tötung". Letztere fordert als einzige der 4 keinen Vorsatz und kann auch nicht versucht werden.

Da alle Straftaten unterschiedliche Strafrahmen haben, ist das schwerwiegendste nicht immer automatisch das, wo man die höchste Strafe bekommt. Das entscheidet sich vor Gericht, selbst da, während der Gerichtsverhandlung  kann die Anklage noch abgeändert werden.

Beispiel:

Er könnte wegen versuchtem Totschlag die Mindeststrafe bekommen mit einem guten Anwalt und das wären 5 Jahre 

Er könnte mit einem schlechten Anwalt wegen gefährlicher Körperverletzung (das ist viel geringer) die Maximalstrafe dafür von 10 Jahren bekommen..

TVDFan2  27.11.2018, 21:10

>Da alle Straftaten unterschiedliche Strafrahmen haben, ist das schwerwiegendste nicht immer automatisch das, wo man die höchste Strafe bekommt.

Das schwerwiegendste ist jedoch das mit dem höchsten Strafrahmen in der Theorie bzw. nach Gesetzestext. Dass das in der Praxis unterschiedlich laufen kann, mag gut sein.

Wobei die KV (heute? - war das vor 3 Jahren noch anders?) eine Höchststrafe von 5 nicht 10 Jahren hat.